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Frage von Jens N. •

Frage an Frank Heinrich von Jens N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heinrich,

habe zufällig in der Presse gelesen, daß man in "Abgeordnetenwatch" sie als Abgeordnete direkt kontaktieren kann, dies tue ich jetzt.

Beruflich bin ich im Außendienst als Verkäufer unterwegs, dies aber nur im Ausland, hier wiederum meißt in China. Um hinzukommen muss man natürlich fliegen.
Seit letztem Jahr gibt es eine neue Regelung vom Bundesfinanzministerium (Schreiben des BMF vom 24.10.2014, siehe S.33, Pkt.65)
Zitat:
Zu den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten (Rz. 73 ff.) gehören auch die z. B. im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff im Zusammenhang mit der Beförderung unentgeltlich angebotenen Mahlzeiten, sofern die Rechnung für das Beförderungsticket auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und von diesem dienst- oder arbeitsrechtlich erstattet wird.
Zitat Ende.

Meine Flüge werden ja vom Arbeitgeber gezahlt, darum zieht man mir auf dem Flug nach und von China je zwei Mahlzeiten pauschal von meinen Spesen ab, egal ob ich etwas gegessen habe oder nicht (Flüge länger als 6 Std. werden zwei Mahlzeiten abgezogen).
Jetzt ist aber folgendes: Die Flugzeiten sind mitunter zeitlich so, daß ich vorher schon im Flugplatzrestaurant gegessen habe (welches ich natürlich selbst zahlen muss, dann wird dies aber nochmals pauschal abgezogen).

Beispiel:
Flug von Shanghai nach Frankfurt
Abflug 13:50 (da würde es dann frühestens 15:00 im Flieger Essen geben, ich habe deshalb vor dem Einsteigen in den Flieger schon Mittag gegessen)
Ankunft 19:00 (Abendessen würde es im Flieger gegen 17:30 geben, dies nehme ich dann schon an)
Ich könnte hier noch mehrere Flugbeispiele nennen, die alle auf das Gleiche rauslaufen.

Mit anderen Worten: man berechnet mir Verpflegung pauschal, obwohl es nachvollziehbar nicht stimmt. Mein Personalbüro verweißt auf o.g. Schreiben und ist nicht willens, es nach der Realität zu berechnen.
Was kann man hier tun?

Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.
Es grüße
Jens Nürnberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nürnberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst ist es toll, dass Sie sich für mehr Klarheit in dieser Sache einsetzen. Es ist jedoch nicht ganz einfach aus der Ferne zu beurteilen, welche konkreten Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Ich verstehe Ihr Anliegen und dass Ihnen die pauschale Berechnung der Verpflegung durch Ihren Arbeitgeber zu undifferenziert erscheint. Und dennoch schätze ich diese Frage als eine rechtliche ein.
In diesem Fall möchte ich mich daher mit einer Handlungsempfehlung zurückhalten, da mir dies nicht zusteht. Ich würde an Ihrer Stelle entweder gewerkschaftlichen oder rechtlichen Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich