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Frage von Reinhard W. •

Frage an Frank Heinrich von Reinhard W. bezüglich Recht

Hallo,

wie ich sehe, haben sie für das Leistungsschutzrecht gestimmt. Können sie mir erklären, warum? Ein Gesetz, dass mittlerweile selbst von denen, für die es geschrieben wurde, abgelehnt wird?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-eine-legislaturposse-in-drei-akten-12097664.html

oder auch

http://www.sueddeutsche.de/digital/beschlossenes-leistungsschutzrecht-ein-gesetz-das-nur-verlierer-kennt-1.1613312

Ein Gesetz, dass den Verlegern nichts bringen wird, denn die von Google verwendeten kurzen Textausschnitte sind auch weiterhin kostenlos nutzbar und alles weitere wird vom Urheberrecht abgedeckt.

Ein Gesetz, dass v.a. die Rechtsunsicherheit für alle, die sich mit Nachrichten beschäftigen, erhöhen wird:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/

Warum also haben sie für das Gesetz gestimmt?

vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weck,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die damit verbundene Frage.

Aus meiner Sicht ist es so, dass wir mit dem neuen Gesetz mehr Rechtssicherheit haben und die Leistungen der Presseverlage besser schützen, da sie nun ein eigenes Recht haben - eben das Leistungsschutzrecht -, um ihre Presseerzeugnisse im Internet zu verkaufen.

Im Urheberrecht gibt es bereits zahlreiche Leistungsschutzrechte, z.B. für Musiklabels, Fernsehsender oder Filmproduzenten. Damit wird deren Leistung als Mittler zwischen Urhebern und Verbrauchern honoriert. Nur die Verleger hatten bislang kein eigenes Schutzrecht, weil dies für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften nicht notwendig war. Im Internet fehlt ihnen daher ein eigenes Recht, um sich gegen Missbrauch wehren zu können. Die Koalition schließt nun, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Lücke.

Ihr Leistungsschutzrecht dürfen Presseverlage nur gegenüber Suchmaschinen und sogenannten Newsaggregatoren geltend machen, die gezielt Presseartikel im Internet suchen und für Dritte neu zusammenstellen. Damit soll verhindert werden, dass Bezahlschranken im Internet unterlaufen werden können.

Im Sinne der Informationsfreiheit bleiben Zitate und Links frei. Auch Suchfunktionen in sozialen Netzwerken und Kommunikationsplattformen werden nach einhelliger Ansicht der Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien nicht erfasst. In einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen auch klargestellt, dass einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht in den Anwendungsbereich fallen. Ob Nachrichtenschnipsel bei Suchmaschinen, sogenannte Snippets, vergütungspflichtig sind, müssen Verlage und Suchmaschinen in Verhandlungen festlegen.

Ich bin gerne bereit, ausführlicher darüber zu diskutieren. Kommen Sie doch gern einmal in meine so genannte Happy Hour, eine lockere Gesprächsrunde ohne Anmeldung, einmal monatlich Donnerstags ab 21 Uhr im City Pub, Brückenstraße 17, gegenüber des Karl-Marx-Kopfes. Der nächste Termin ist am Donnerstag, den 23. Mai.

Alternativ können Sie gern auch einen Termin mit meinem Büro vereinbaren (0371-495 26 94).

Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit für Chemnitz in Berlin informiert werden möchten, interessiert Sie vielleicht mein monatlich erscheinender elektronischer Newsletter. Hier können Sie ihn abonnieren und bereits erschiene Ausgaben nachlesen: http://www.frankheinrich.de/dabei-sein/newsletter.html

Nochmals vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und das damit gezeigte Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich