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Frage von Ulrich B. •

Frage an Florian Pronold von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nach (fast) allem, was durch öffentliche Medien zum Thema Fracking zugänglich gemacht wird und wurde, frage ich mich und Sie, wie derartige Entscheidungen zum Gesetzentwurf zum Frackingverbot zustande kommen können. Welche Lobby ist hier so erfolgreich am Werke? Wie verträgt sich Ihr persönliches Abstimmungsverhalten mit Ihrer Verpflichtung und dem Wählerauftrag, Schaden vom Volke abzuwenden? Ist es nicht ausgesprochen undemokratisch, eine derart deutliche öffentliche Meinung (80% sind gegen Fracking) zu ignorieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bröker,
vielen Dank für Ihre Fragen. Wir brauchen endlich eine strikte Regulierung des Fracking in Deutschland. Seit mehr als 40 Jahren gibt es in Deutschland Fracking, es kommt auch in der Geothermie und bei der Erschließung von Heilquellen zum Einsatz. Ein generelles Verbot von Fracking ist auch deshalb nicht möglich. Es gilt das Grundgesetz mit seinem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es wäre Menschen und Umwelt nicht geholfen, wenn wir ein einfaches Verbot beschließen würden, das dann vor Gericht gekippt wird.
Die Bundesregierung hat im letzten Jahr ein Regelungspaket mit strengen Regelungen zu Fracking vorgelegt. Das Gesetzespaket verbietet Fracking in bestimmten Regionen wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und in Einzugsgebieten von natürlichen Seen generell.
Das Paket enthält auch strengere Regelungen der bisher schon - vor allem in Niedersachsen - praktizierten „konventionellen“ Erdgas- und Erdölförderung. Vorgesehen sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten zu allen verwendeten Stoffen und Gemischen sowie Vorgaben zur Entsorgung von Rückflüssen und Umgang mit Lagerstättenwasser.
Für das „unkonventionelle“ Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein soll ein Verbot gelten. Eine begrenzte Zahl von Probebohrungen soll nur unter strengen Auflagen zur Erforschung der Auswirkungen auf die Umwelt möglich sein.
Der Gesetzentwurf ist noch im parlamentarischen Verfahren; innerhalb der Koalition werden noch Lösungen in einigen zentralen Punkten gesucht. Für mich ist klar, dass dabei der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität haben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB