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Frage von Annette R. •

Frage an Florian Pronold von Annette R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pronold,

vielen Dank für ihre Antwort.
Sie betonen:
"Gleichzeitig sollte aber eine mögliche gesetzliche Regelung auch den hohen Stellenwert zum Ausdruck bringen, den unser Grundgesetz dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit eingeräumt hat, sie muss den Schutz von Kindern als den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft garantieren."
Könnten Sie mir bitte erläutern, wo im Gesetzentwurf der Regierung, auch unter der Berücksichtigung Ihres Änderungsantrages (Säuglinge und Kleinkinder sind nun einmal nicht zu einer eindeutigen Willensbekundung fähig), das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit vorkommt?

Mit freundlichen Grüßen, Annette Ryll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ryll,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Eine Beschneidung ist unstreitig ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Sie ist allerdings nicht rechtswidrig, wenn eine rechtswirksame Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt. Durch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf - in Verbindung mit dem angesprochenen Änderungsantrag - wird sichergestellt, dass der Eingriff unter medizinischen Bedingungen durchgeführt werden kann. Diese Regelungen stellen eine zufriedenstellende Lösung (soweit es in dieser Debatte überhaupt möglich ist) dar und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Das Vorhaben orientiert sich im übrigen an den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und fand auch bei der öffentlichen Anhörung am 26.11.2012 weitgehend Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold