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Frage von Manfred B. •

Frage an Florian Pronold von Manfred B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pronold,

mit dem sog. Bürgerentlastungsgesetz reagiert die Politik auf die verfassungswidrige Nichtabsetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
In der öffentlichen Diskussion rühmen Sie sich ob der 9,3 Mrd. Entlastung für die Bürger, verschweigen aber gleichzeitig, dass im Gegenzug andere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht, Unfall, Todesfall und Berufsunfähigkeit nicht mehr steuerlich anerkannt werden sollen.

http://www.focus.de/politik/deutschland/buergerentlastungsgesetz-streit-um-versteckte-steuererhoehungen_aid_382620.html

Für mich ist das Trickserei der übelsten Art.

Ich frage Sie daher:

1.Sind für Sie die private Haftpflicht und die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit kein existenzieller Grundbedarf mehr?

2.Sehen Sie nicht die Gefahr, dass die Beseitigung der einen verfassungswidrigen Regelung durch die Schaffung einer neuen verfassungswidrigen Lösung erkauft wird?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Fragen, das Bürgerentlastungsgesetz betrifft, die ich gerne beantworte.

Vorneweg: Nur weil ich nicht jedesmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweise - es hat sich ja mittlerweile herumgesprochen, dass es dieses gab! - verschweige ich nichts: denn es kann nicht verschwiegen werden, was alle wissen.

Hauptpunkt des Bürgerentlastungsgesetzes ist die volle steuerliche Abziehbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für einen Basisversicherungsschutz. Rund 16,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden um insgesamt 9,5 Milliarden Euro dauerhaft entlastet. Auf Initiative der SPD wird auch die steuerliche Berücksichtigung anderer Versicherungsbeiträge verbessert. Steuerpflichtige, deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro liegen, können in Höhe der Differenz zu den Höchstbeträgen auch andere Versicherungsbeiträge steuerlich abziehen. Diese von der SPD durchgesetzte Regelung begünstigt insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener.

Eine Verfassungswidrigkeit kann ich hier nicht erkennen!

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold