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Frage von Werner und Susanne S. •

Frage an Florian Post von Werner und Susanne S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Post,

mit Entsetzen mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass immer öfter Werbung für Internet-Kriegsspiele wie world of warcraft, panzer.de oder Mobile Strike etc. vor allem auf privaten Fernsehsendern oder sogar bei Bundesliga-Fussballspielen durch laufende Bandenwerbung stattfindet! Dabei wird der Krieg als lustiges Abenteuer dargestellt! Wieso sind diese "Spiele" und dann auch noch die verharmlosende Werbung hierfür, erlaubt? Es handelt sich hier nämlich ganz klar um Kriegsverherrlichung! Diese Tatsachen sind schon für einen normal denkenden Erwachsenen eine einzige Zumutung, aber diese "Spiele" und selbstverständlich auch die (Fernseh)-Werbung hierfür, sind auch für Kinder und Jugendliche jederzeit frei zugänglich! Das kann doch kaum gesetzlich erlaubt sein! Wenn ja, auf welchen Grundlagen ist dies möglich!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Viele unserer Freunde und Freundinnen sind genauso wie wir sehr gespannt auf Ihre Antwort!

Herzliche Grüße

Susanne und Werner Schäfer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schäfer, sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Online-Kriegsspiele und der Frage der rechtlichen Zulässigkeit entsprechender TV-Werbung.

In den vergangenen Jahren haben Online-Spiele immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gut gemachte Spiele können neben der Unterhaltung auch Lernmöglichkeiten bieten und gewisse Fähigkeiten trainieren. Wie auch bei anderen Medien besteht aber insbesondere bei Online-Spielen die Gefahr des übermäßigen Medienkonsums und das Risiko, dass Jugendliche gewalthaltigen Darstellungen ausgesetzt sind.
Auch wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in erster Linie Aufgabe der Eltern ist, spielt selbstverständlich auch der Staat eine Rolle. Zum Jugendmedienschutz in Deutschland gehören die USK Alterskennzeichen. Zuständig für die Alterskennzeichnung von Computerspielen sind die Jugendministerien der Länder bzw. die Obersten Landesjugendbehörden. Sie nehmen diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wahr. Diese Alterskennzeichen sollen Eltern in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unterstützen. Diese sind allerdings kein Hinweis auf die pädagogische Eignung oder auf die Qualität eines Spiels, sondern garantieren lediglich, dass das Computerspiel aus der Sicht des Jugendschutzes für eine Altersgruppe ohne Risiken ist.

Der Jugendmedienschutz bezüglich der Computer- und Videospiele, die nicht auf einem Datenträger erhältlich sind, sondern ausschließlich online angeboten werden, wird rechtlich nicht durch das Jugendschutzgesetz geregelt, sondern durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Überprüfung der Beachtung der Regelungen des JMStV erfolgt durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Seit September 2011 ist die USK auch bei Online-Spielen die staatlich anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem JMStV. Dieser regelt den gesetzlichen Jugendschutz im Internet und nimmt die Anbieter auch für ihre Webangebote in die Pflicht.

In Deutschland gibt es ein duales System der Beschränkung von Werbung. Der Staat schützt die Verbraucher – etwa durch das Verbot irreführender, belästigender oder jugendgefährdender Werbeaussagen. Die Möglichkeit Werbeinhalte rechtlich zu regeln, stößt aber auch an Grenzen. So existiert neben Recht und Rechtsprechung auch die Institution des Werberates. Bürger haben die Möglichkeit eine begründete Beschwerde hinsichtlich einer bestimmten Werbung einzureichen. Kommt der Werberat zu der Einschätzung, dass die entsprechende Werbung tatsächlich gegen seine Verhaltensregeln verstößt, fordert er das entsprechende Unternehmen auf, die beanstandete Werbung einzustellen oder zu ändern. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, verfügt der Werberat über die Möglichkeit einer öffentlichkeitswirksamen Rüge.

Eine entscheidende Rolle beim Schutz von Kindern- und Jugendlichen vor Medieninhalten, die sie in ihrer Entwicklung gefährden, müssen aber insbesondere die Eltern und Schulen spielen. Sie sind es, welche Kinder für die Gefahren der Internetnutzung sensibilisieren und gleichzeitig befähigen müssen, die Entwicklungsmöglichkeiten, welche die neuen Medien bereithalten, für das Kindeswohl gewinnbringend zu nutzen.
Ich denke wir sollten gerade bei den schnellen Entwicklungen von Onlinespielen immer wieder überprüfen, inwiefern wir die gesetzlichen Vorgaben für Werbung u.a. für Onlinespiele im Sinne eines verantwortungsvollen Jugendschutzes weiterentwickelt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Post