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Florian Oßner
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Frage von Erhard M. •

Frage an Florian Oßner von Erhard M. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Oßner:

Meine Frage, ich war Angestellter bei der Münchner Magdeburger Agrarversicherung. Ab dem Jahr 2000 habe ich von meinem Gehalt, jährlich 5200 Euro als Gehaltsverzicht in eine Pensionskasse einbezahlt. Im Mai 2012 ging ich in Rente. Die Pensionskasse hat mir den einbezahlten Betrag dann 2013 im März als Einmalzahlung ausbezahlt. Dafür möchte die Landwirtschaftliche Krankenkasse jetzt von mir monatlich 119 Euro Beitrag. Ist das so rechtens, wenn man selber fürs Alter vorsorgt oder nicht. Bitte um Ihre Stellungnahme.

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
MfG. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus einer betrieblichen Altersversorgung ansprechen.

Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde 2004 festgelegt, dass auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten, die im Rahmen einer Direktversicherung abgewickelt werden, der allgemeine Beitragssatz in den einzelnen Sozialversicherungszweigen entrichtet werden muss. Ziel der Regelung war es, die Rentner stärker an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen. Vor Erlass des GMG deckten die Beitragszahlungen der Rentner lediglich ca. 43 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung ab. Die immer größer werdende Finanzierungslücke wurde durch die Solidarleistungen der übrigen Beitragszahlergemeinschaft gedeckt. Es war aber auch vor allem eine politische Entscheidung der damaligen rot-grünen Bundesregierung.

Der Erlass des GMG war damit rechtmäßig. Bereits 1984 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass es unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung geboten ist, Versorgungsleistungen der Beitragslast zu unterwerfen, wenn sie zu einem von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragenen Versorgungssystem gehören. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des GMG bestätigt. Der Beitragspflicht steht als Gegenleistung der Bestand des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber.

Zuletzt in einer Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Ende Januar 2016 wurde deutlich, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts die Frage der Generationengerechtigkeit berücksichtigt werden muss: Die heutige Generation von Beitragszahlern leistet einen höheren Solidarbeitrag, als die früheren Generationen, um das hohe Niveau der medizinischen Versorgung weiter sicherzustellen. Würde die Beitragspflicht auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge abgeschafft, wäre von der jüngeren Generation ein noch größerer Solidarbeitrag zu leisten. Dies wäre im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit schwierig zu rechtfertigen.

Für die Fälle, in denen Versicherte ihre Beitragszahlungen doppelt leisten mussten, suchen wir nach einer Lösung. Als CSU haben wir den Vorschlag gemacht, die Beiträge entweder zu halbieren oder auch ganz abzuschaffen, leider sperrt sich das SPD-geführte Finanzministerium (noch) gegen diese Vorschläge.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Oßner

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