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Florian Hahn
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Frage von Arno F. •

Frage an Florian Hahn von Arno F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn,

im letzten Abschnitt des Ergebnisses der Sondierungsgespräche findet sich folgender Absatz: "Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
( http://www.tagesspiegel.de/downloads/20841192/5/ergebnis_sondierung_cdu_csu_spd_120118.pdf im letzten Kapitel)

Ich würde gerne wissen, wie sich eine solche Vereinbarung Ihrer Meinung nach mit §38.1 GG vereinbaren lässt. Meiner Deutung nach werden Abgeordnete der künftigen Regierungsfraktion dadurch zu reinem "Stimmvieh" degradiert, und sich einem im Kern grundgesetzwidrigen "Fraktionszwang" unterwerfen müssen. Wie stehen Sie als Abgeordneter im Bundestag dazu und welche Freiheit haben Sie als Abgeordneter in den Abstimmungen überhaupt noch realistischerweise?

Mit freundlichen Grüßen
A. F.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Fraktionszwang – und es darf auch keinen geben. Denn, wie Sie richtig anmerken, schließt Art 38 Absatz 1 des Grundgesetzes diesen unmissverständlich aus. Dort heißt es: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

An diesem Grundsatz wird auch ein Koalitionsvertrag nichts ändern. Auch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen dürfen nach dem Grundgesetz also weiterhin so entscheiden, wie es nach ihrer persönlichen Überzeugung und ihrem Gewissen dem Wohl der Bevölkerung und des Staates am besten dienlich ist.

Die von Ihnen angesprochene Formulierung aus dem Sondierungspapier, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, stellt lediglich eine verlässliche Arbeit innerhalb der Koalition sicher und dient so der Arbeitsfähigkeit der Regierung.

Als direktgewählter Bundestagsabgeordneter konnte ich bisher mein Mandat immer frei ausüben und werde das auch in Zukunft tun.

Herzliche Grüße

Ihr Florian Hahn MdB

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