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Florian Hahn
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Frage von Andreas K. •

Frage an Florian Hahn von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Hahn,

Sie kennen sicherlich die Klage von abgeordnetenwatch gegen gegen den Deutschen Bundestag. Wie sie wahrscheinlich wissen, musste der Bundestag verklagt, weil er Dokumente zu Parteispenden unter Verschluss halten will. Doch die Geheimhaltung ist rechtswidrig, wie das Berliner Verwaltungsgericht kürzlich klipp und klar festgestellt hat: Die Bundestagsverwaltung muss uns die Informationen herausgeben.
Weiter heißt es im Schreiben von Abgeordnetenwatch:
"Dies allerdings wird nicht geschehen. Denn wie wir jetzt erfahren haben, wird der Bundestag gegen das Urteil in Berufung gehen. Er will also unter allen Umständen geheim halten, wie er Parteispenden prüft und fragwürdigen Zahlungen an die Parteien nachgeht. Dafür will die Parlamentsverwaltung notfalls durch alle Instanzen gehen – bis vor das Bundesverwaltungsgericht, wie uns ein hoher Beamter vor einiger Zeit verriet."

Wie ist Ihre Einstellung dazu? Wenn Sie für Transparenz sind, was tun Sie konkret als Abgeordneter, um diesen "Berufungsweg" zu unterbinden? Wenn Sie für die Berufung (durch alle Instanzen) sind, warum sollten Ihrer Meinung nach diese Informationen nicht veröffentlicht werden?

liebe Grüße
Andreas Kraushaar

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraushaar,

ich danke für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu einem laufenden Rechtsstreit zwischen der Bundestagsverwaltung und diesem Portal, dem Sie offensichtlich als Mitarbeiter angehören, nicht äußere.

Ganz allgemein lässt sich festhalten: Der Rechtsstreit dreht sich im Wesentlichen um die Frage, ob die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes gegenüber den Regelungen des IFG über den Zugang zu amtlichen Informationen als vorrangig im Sinne von § 1 Abs. 3 IFG anzusehen sind. Eine solche verdrängende Sperrwirkung hat das VG Berlin dem Parteiengesetz nicht zugesprochen. Demgegenüber vertritt die Bundestagsverwaltung - gestützt auch auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Sophie Schönberger - die Auffassung, dass das IFG den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der politischen Parteien vor einer Ausforschung durch den politischen Gegner zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs nicht zu gewährleisten vermag.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB

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