Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
• 29.02.2024

die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.

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