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Felix Schreiner
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Frage von Sven L. •

Frage an Felix Schreiner von Sven L. bezüglich Verkehr

Hallo,

Herr Scheuer möchte die Rückkehrpflicht streichen. Das bedeutet das Ende des Taxigewerbes und macht den Weg frei für UBER und den Verkehrsinfarkt, sowie Deregulierung und Verstoß gegen eine Vielzahl von Gesetzen. Wie ist ihre Haltung dazu???

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des Personenbeförderungsrechts. Gerne schildere ich Ihnen meine diesbezügliche Haltung.

Allen Prognosen zufolge wird das Verkehrsaufkommen im Personenverkehr auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Nach Vorausschätzung des Bundesverkehrsministeriums nimmt der Pkw-Verkehr dabei bis zum Jahr 2030 um rund 10 Prozent zu (gegenüber 2010). Ziel meiner Fraktion bleibt es, individuellen Verkehr zu ermöglichen und für jedermann bezahlbar zu halten. Zur Vollständigkeit gehört indes auch, dass bereits heute viele Städte mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur an Grenzen stoßen und dabei eine zu hohe Schadstoff- und Schallbelastung verzeichnen.

Zwar sinkt die Stickoxidbelastung seit Jahren - auch durch die Maßnahmen der Bundesregierung - kontinuierlich, bei der CO2-Belastung durch den Straßenverkehr besteht indes weiterhin großer Handlungsbedarf. Eine Lösung dafür besteht für mich darin, dass wir Verkehre effizienter organisieren. Dafür gilt es sowohl die Potentiale der Digitalisierung auszuschöpfen, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, als auch neue Mobilitätsangebote zu ermöglichen, beispielsweise Car- oder Ride-Sharing.

Dafür braucht es die passenden rechtlichen Voraussetzungen. Ich halte es daher für notwendig, dass wir als Gesetzgeber das Personenbeförderungsrecht, das in Teilen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammt, modernisieren. Kurzum, das Personenbeförderungsrecht muss mit der Entwicklung neuer Mobilitätsangebote Schritt halten, um effiziente und klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Deshalb läuft derzeit die parlamentarische Beratung der möglichen Eckpunkte des künftigen Personenbeförderungsrechts.

Mir ist es dabei wichtig, dass wir mit der Reform zu einer Marktorganisation kommen, die einen fairen Wettbewerb zwischen den bestehenden Mobilitätsdienstleistern und neuen Mobilitätsanbietern ermöglicht. Mir ist außerdem wichtig, dass wir dabei nicht nur den urbanen Verkehr im Blick haben, also etwa das Pooling von PKW-Fahrten, sondern auch brauchbare Konzepte für die Versorgung im ländlichen Raum anschieben. Konkret bedeutet das, dass wir bei der Novellierung der Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auch über die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen diskutieren werden, ohne dabei den wichtigen Beitrag des Taxigewerbes aus dem Blick zu lassen. Ich bin mir dabei durch den Blick in andere Länder der Gefahr bewusst, dass ein Markt ohne Auflagen letztlich zu mehr Verkehr und schlechteren Arbeitsbedingungen führen dürfte. Eine solche Entwicklung aber widerspräche dem Ziel der Reform, die Potentiale der Digitalisierung für einen klimafreundlichen Verkehr zu nutzen.

Herzliche Grüße

Ihr

Felix Schreiner

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