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Fabio De Masi
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Frage von Michael U. •

Frage an Fabio De Masi von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr De Masi,

mit Blick auf die Europawahlen im kommenden Jahr hat die Diskussion über Spitzenkandidaten und die künftige Zusammensetzung der EU-Kommission begonnen.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, haben Union und SPD bisher offengelassen, welche Partei den nächsten deutschen EU-Kommissar stellen darf. Nach Meinung der FR dürfte „auch entscheidend sein, wer stärker bei der Europawahl abschneidet.“

http://www.fr.de/politik/wahl-im-mai-2019-michael-mueller-will-schulz-als-europa-spitzenkandidat-a-1504228

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass den Wählerinnen und Wählern gesagt wird, wen die Parteien für den deutschen Sitz in der EU-Kommission ins Rennen schicken, bevor sie zu den Wahlurnen gerufen werden?

Sind Sie der Meinung, dass die künftige Besetzung der EU-Kommission allein in den Händen der Großen Koalition liegen sollte?

Oder sollte ein Auswahlverfahren gefunden werden, an dem auch die anderen Parteien beteiligt werden, die Mandate im Europaparlament gewinnen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Urnau

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr U.,

DIE LINKE. würde es begrüßen, wenn die Bundesregierung vorab bekannt gibt, wen sie als deutschen Kommissar in die nächste EU-Kommission entsenden möchte.

Doch laut den EU-Verträgen, welche DIE LINKE. unter anderem wegen der fatalen wirtschaftspolitischen und unsozialen Ausrichtung, unzureichender demokratischer Kontrolle und der Rüstungsverpflichtung abgelehnt hat, ist die Nominierung des EU-Kommissionspräsidenten durch die Staats- und Regierungschefs vorgesehen. Das Europäische Parlament kann den Kommissionspräsidenten dann nur ablehnen oder bestätigen. Mit dem rechtlich nicht bindenden Verfahren der Spitzenkandidaten soll dabei dem mehrheitlichen Willen der Wählerinnen und Wähler stärker Rechnung getragen werden. Da sich die politischen Mehrheiten in den größten EU-Mitgliedstaaten aber nicht wesentlich von den Mehrheiten im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs bzw. dem Europäischen Parlament unterscheiden, werden in der Regel von den größeren Parteien solche Spitzenkandidaten nominiert, die dann auch die Unterstützung etwa der Bundeskanzlerin oder anderer einflussreicher Regierungschefs genießen. Aus diesem Grund versucht beispielsweise der französische Präsident Macron eine eigene Fraktion im EU-Parlament zu etablieren.

Der Kommissionspräsident bzw. die Kommissionspräsidentin schlägt dem EU-Parlament dann wiederum die Kommissare vor. Daher könnte nach geltender Rechtslage die Große Koalition zwar ihre Präferenz für den deutschen Kommissar benennen, aber die endgültige Zusammensetzung der EU-Kommission würde maßgeblich von dem zukünftigen EU-Kommissionspräsidenten, dem Ausgang der Europawahl sowie den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten abhängen. Eine Festlegung wäre daher nicht verbindlich.

Ein anderes Nominierungsverfahren erfordert daher eine Reform der EU-Verträge bzw. die Zustimmung von 28 EU-Mitgliedstaaten. DIE LINKE. strebt neue EU-Verträge und Volksabstimmungen in allen EU-Mitgliedstaaten hierüber an. In Deutschland wäre hierfür das Grundgesetz anzupassen.

Mit den besten Grüßen

Fabio De Masi