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Ewald Schurer
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Frage von Gerhard F. •

Frage an Ewald Schurer von Gerhard F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schurer,

meine Schwiegermutter bekommt wegen ihren niedrigen Rente Grundsicherung. Leider wurde diese Grundsicherung nach der letzten Rentenerhöhung reduziert, sodass von dieser nicht mehr viel übrig bleibt. Nach der nächsten Rentenerhöhung besteht die Gefahr, dass sie aus der Grundsicherung herausfällt und dann wieder Rundfunkbeitrag zahlen müsste ! Sollte nicht bei jeder Rentenerhöhung, die ja nur in etwa einen Inflationsausgleich darstellt, auch die Bemessungsgrenze für die Grundsicherung angehoben werden. ?

Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Grüßen
Gerhard Fuchshuber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuchshuber,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Grundsicherung im Alter ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII geregelt, denn diese stellt ja keine Leistung wie die Rentenzahlung (SGB VI) dar, sondern einen staatlichen Transfer im Sinne der Sozialhilfe. Die Höhe der Grundsicherung richtet sich daher nach den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II. Diese werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach einem Mischindex berechnet, der die durchschnittliche Preisentwicklung mit einbezieht.

Die Sätze für die Grundsicherung sind nicht reduziert worden, sondern angestiegen. Sie meinen wahrscheinlich, dass die Rentenerhöhung bei Ihrer Schwiegermutter mit der Grundsicherung verrechnet wurde und damit den individuellen Regelsatz der Grundsicherung in diesem Fall reduziert hat. Da die Grundsicherung eine Sozialleistung ist, werden sämtliche andere Einkünfte, auch die Rente natürlich angerechnet. Sollte Ihre Schwiegermutter dank der Rentenerhöhung nicht mehr auf eine Grundsicherung angewiesen sein, ist dies generell zu begrüßen.
Richtig ist, dass sie dann wieder den Rundfunkbeitrag zahlen muss, jedoch gab es im Dezember 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass explizit darauf hinwies, dass egal ob Rentner oder Leistungsbezieher aus dem SGB II von den Gebühren der GEZ zu befreien sind, sobald sie mit der Zahlung unter das im Grundgesetz geschützte Existenzminimum fallen würden. Dies müsste im Fall Ihrer Schwiegermutter geprüft werden.

Abgesehen von der derzeit rechtlichen Ausgestaltung ist die Grundsicherung im Alter ein Minimalbetrag, der vielen langjährigen Beschäftigten nicht gerecht wird. Gerade bei Frauen, die ein Leben lang im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, ist die derzeitige Grundsicherung ein Hohn. Die SPD hat daher nun einen Vorschlag für eine Solidarrente vorgelegt. Menschen, die mindestens 30 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, sollen künftig eine Rente von mindestens 850 Euro zur Verfügung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer MdB