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Ewa Klamt
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Frage von Kim J. •

Frage an Ewa Klamt von Kim J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Klamt,

Zu welchen Zwecken darf der Staat die über Bürger gespeicherten Daten verwenden ( abgesehen von der Terrorismusbekämpfung) , welche Personen haben Zugriff zu diesen und wie stehen Sie bzw. steht Ihre Partei zu einer Verlängerung der Speicherungsfrist?

Mit freundlichen Grüßen
Kim Janßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Janßen,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur Datenvorratsspeicherung. Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, wurde am 15. März 2006 beschlossen. Die EU-Richtlinie entstand als Reaktion auf die Anschläge auf Vorortzüge in Madrid 2004, deren Täter durch Einsicht in Telefondaten ermittelt wurden.

Ende 2007 hat Deutschland das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/E" verabschiedet.

Danach werden Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung
von schweren Straftaten (wie z.B. gegen Kinderpornographie, organisierte Kriminalität, Kapitalverbrechen), wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, gespeichert.

Diese Datenkategorien sind von Betreibern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation auf Vorrat zu speichern.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf diese Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne eine richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die Vorratsdaten zurückgreifen.

Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament unterstützt dieses Gesetz, da es auf der einen Seite eine effizientere Strafverfolgung ermöglicht und auf der anderen Seite die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet. Zudem darf dieses Gesetz nur bei schweren Straftaten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten mit richterlicher Genehmigung angewendet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ewa Klamt