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Ewa Klamt
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Frage von Stephan J. •

Frage an Ewa Klamt von Stephan J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Klamt,

die hiesige Zeitung berichtet über einen Stern Artikel in dem erklärt wird das für EU-Parlamentarier ein Luxemburger Fonds existiert aus dem eine Zusatzrente bezahlt werden soll. Diese Anwartschaften aber nicht der Bundestagsverwaltung mitgeteilt werden. Somit kommt es zu Zahlung die nicht mit anderen Anwartschaften verrechnet werden.
Im Klartext, der deutsche Steuerzahler bezahlt doppelt.
Ist diese Feststellung richtig ?
Ich bitte um detaillierte Aufklärung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jeite,

Ihre Anfrage vom 26. Februar 2009 habe ich erhalten und möchte dazu nachfolgend gern Stellung beziehen. Vorweg möchte ich festhalten, dass ich NICHT Mitglied im Luxemburger Fonds bin.

Bei diesem Fonds handelt es sich auch nicht, wie von Ihnen geschrieben, um eine Zusatzrente. Es eröffnet Abgeordneten die Möglichkeit, während ihrer Abgeordnetentätigkeit durch eigene monatliche Einzahlungen (derzeit 1195,00 Euro monatlich) Rentenansprüche zu erwerben. Hintergrund ist, dass es in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine einheitlichen Regelungen hierzu gibt. In Deutschland hat ein Abgeordneter zum Beispiel nach einer Legislaturperiode von fünf Jahren noch keine Rentenansprüche erworben. Um Rentenansprüche zu erwerben, muss ein Abgeordneter nach der Regelung des Deutschen Bundestages dem Parlament mindestens zwei Legislaturperioden angehört haben.

Wenn ein deutscher Abgeordneter dem Europäischen Parlament diese Mindestzeit von zwei Legislaturperioden angehört hat und er während dieser Zeit gleichzeitig in den Luxemburger Fonds eingezahlt hat, ist er bei Eintritt in das Rentenalter verpflichtet, diesen Umstand der Bundestagsverwaltung zu melden, da ihm die von dem Luxemburger Fonds gezahlten Beträge von der deutschen Rente abgezogen werden. Die Anwartschaften aus dem Luxemburger Fonds werden also mit den anderen erworbenen Anwartschaften verrechnet bzw. von diesen abgezogen. Bei einem Verstoß gegen diese Meldebestimmung würde sich der Abgeordnete strafbar machen, denn er würde gegen geltendes Recht verstoßen.

Eine doppelte Belastung deutscher Steuerzahler gibt es also nicht.

Ich hoffe, dass ich zu der von Ihnen gewünschten detaillierten Aufklärung beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ewa Klamt, MdEP