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Evelyne Gebhardt
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Frage von Ralf L. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Ralf L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vor kurzem habe ich von einem Schüler erfahren, dass es in Spanien Schießwettbewerbe gibt, bei denen statt auf Tontauben auf lebende Wachteln geschossen wird. Die "Mallorcazeitung" beschreibt das so: "Per Knopfdruck wird ein Vögelchen nach dem anderen aus einem speziellen Apparat ausgespuckt. Aus einem mit einer Triebfeder ausgestattetem Rohr werden sie mit Druck in die Luft katapultiert. Noch bevor die Wachteln die Flügel ausgebreitet haben, fallen die meisten von ihnen von Schrotkugeln getroffen wieder herunter." ( ganzer Artikel: http://tinyurl.com/dlk7ll )
Wir haben uns gefragt: Warum sind solche tierquälerischen Turniere in der Europäischen Union erlaubt. Kann die EU nichts gegen solche Praktikten unternehmen. Hat die EU Kompetenzen im Bereich des Tierschutz und wenn ja welche? Falls ja: was sind die rechtlichen Grundlagen? Falls nicht: gibt es Bestrebungen dies zu ändern?

Meine eigene Recherche hat wenig ergeben und insgesamt eher auf Regeln, die mit der wirtschaftlichen Verwendung von Tieren als Nahrungsmittel zu tun haben hingedeutet. Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar für eine Stellungnahme! Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Lehnert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehnert,

vielen Dank für Ihre Email. Die Europäische Union hat nicht das Recht, eine eigenständige Tierschutzpolitik durchzuführen. Die EU ist aber dazu verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik den Tierschutz zu achten. Diese Querschnittsaufgabe wird durch den Vertrag von Lissabon, der hoffentlich bald in Kraft tritt, noch einmal aufgewertet. Dort heißt es in Artikel 13 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union:

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem
Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

Dieser Artikel wird die Europäische Union aus dem oben genannten Grund leider nicht berechtigen, gegen die von Ihnen geschilderte Schießwettbewerbe vorzugehen, was ich sehr bedauere.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt