Portrait von Eva Möllring
Eva Möllring
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Möllring zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang M. •

Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Möllring,

Hr. Steinbrück hat am 23.01.09 (?) eine CO2-Steuer in den Bundestag einbracht, die eher Anti-CO2-Steuer oder Arbeitsplatzbeschaffungssteuer heißen müsste. Die Steuer steht fast im Verdacht stehen, vom Verband der deutschen Automobilindustrie geschrieben zu sein.
Die CDU unterstützt dieses Steuermodell.
Wie stehen Sie zu diesem Steuermodell? Werden Sie etwas dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

PS: Ich bedaure es, dass Sie ab Oktober 2009 nicht mehr dabei sein werden.

Portrait von Eva Möllring
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Januar 2009 zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die zur Beratung und Beschlussfassung im Bundestag ansteht.

Zunüchst darf ich bemerken, dass diese Neuregelung nicht nur im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Wirtschaftskrise u. a. in der Automobilindustrie gesehen werden darf. Mit der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer setzt die Große Koalition auch eine Vereinbarung um, die bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde.

Ziel der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen steht.

Bisher wird die Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen nach Hubraum und dem Ausstoß von Schadstoffen (Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe und Partikel) bemessen. In ihrer bisherigen Form weist sie keinen Zusammenhang zur Fahrleistung auf. Kraftstoffverbrauch und damit einhergehende CO2-Emissionen werden bis jetzt allein über die Energiesteuer erfasst. Die Kraftfahrzeugsteuer gibt zurzeit keinen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger CO2-Emissionen. Dies ändert sich mit der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer.

Des Weiteren knüpft die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer auch an das im Dezember 2008 beschlossene Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung an, welches u. a. auch eine auch eine befristete Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen vorsieht. In diesem Zusammenhang hatte die Große Koalition ihre Absicht erklärt, den Umbau der Kraftfahrzeugsteuer zügig voranzutreiben.

Für ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenwagen setzt sich die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr aus zwei Komponenten zusammen:
1. Die _ökologische Komponente_ berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Wert des Fahrzeugs, soweit er eine bestimmte Basismenge überschreitet, wobei ein linearer Tarif angewendet wird.
2. Ergänzend sorgt ein hubraumbezogener _Sockelbetrag_, der nach der Antriebsart des Fahrzeugs differenziert ist, für eine Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens. Dabei dient der niedrigere Betrag für Otto-Personenkraftwagen dem Ausgleich des Nachteils, den die Halter dieser Fahrzeuge durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff mit der Energiesteuer haben. Der Sockelbetrag bewirkt ein insgesamt ausgewogenes Belastungsverhältnis zwischen Personenkraftwagen mit kleinem und großem Hubraum.

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden ab 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung ab 5. November 2008 und bis zum 30. Juni 2009 werden - nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung - nach der neuen Regelung besteuert, wenn diese günstiger ist als die alte Regelung (Günstigerprüfung).

Die wichtigsten Elemente der Reform sind:
- ein (linearer) Steuersatz für den CO2-Ausstoß von zwei Euro g/km;
- eine Basismenge von CO2, die steuerfrei bleibt (2010 und 2011: 120 g/km; 2012 und 2013: 110 g/km; ab 2014: 95 g/km)
- ein hubraumbezogener Sockelbetrag von 2,00 Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Otto-Motor und 9,50 Euro je angefangene 100 ccm für solche mit Diesel-Motor;
- befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro für Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die vorzeitig die Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen.
Zeitgleich zur CO2-orientierten Umgestaltung der Kraftfahrzeugsteuer werden durch eine gesondert erfolgte Änderung des Grundgesetzes sowohl die Ertragshoheit als auch die Verwaltungskompetenz für die Steuer auf den Bund übertragen.

Mit dieser Neuregelung wollen wir eine Kfz-Steuer, die zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und zur Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr beiträgt und gleichzeitig wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring, MdB