Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Marc H. •

Frage an Eva Högl von Marc H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Högl?-

Ich schreibe ihnen weil sie für Mitte zuständig sind und ich in Wedding wohne- und mir ihr Kollegin Frau Reinmann hinschtlich dieser Fragen bisjetzt noch nicht weiterhelfen konnte.
Ich wurde -was dieses Thema betrifft- auch schon von Herrn Thomasius und Frau Dyckmanns mit verständnisvollen und aufmunternden Worten vertröstet (nach dem Zukunftsdialog, seltsamer Weise ohne Entscheidung)

Leider machten Sie auf mich einen pharmakolgisch eher schlecht informierten Eindruck, was traig und ärgerlich ist- weil ich mir vom Gesundheitsministerium viel erhoffe und mich von finde, dass man bestimmte Behinderte mit ihren Problemen allein lässt.

Anlässlich der Patientendemonstration (am 20.06.2013 vor dem Bfarm) interessiert mich nunmehr ihre Haltung hierzu.
Man munklt deer Briefkasten am Bfarm (in dem die Forderungsschreiben der Demonstrierenden geworfen werden sollten) war zuerst verschraubt und musste dann von freundlichen Mitarbeitern geeöffnet werden....
Doch mir brennt es auf der Seele, erst Recht weil ich zurzeit mit unangenhemen Nebenwirkungen, einiger mir verschriebener Medikamente zu kämpfen habe- daher wäre es nochmals erwähnt- sehr liebenswürdig- wenn sie auf > meine konkreten Fragen eingehen- persönlihc oder aus Sicht der SPD- da ich finde dass man schwerkranke hinhält- damit Probleme schafft und bei einigen sogar mit dieser passiven Haltung Körperverletzung begeht.

Wo engagieren sie sich aktiv, was tut ihre Partei für Cannabispatienten in Deutschland?
Was tut ihre Partei für Cannabispatienten in Berlin?
Was tut ihre Partei für mehr Aufklärung in Gesundheitswesen und unter wissenschaftlicher Wirkung verschiedener neuer nicht Fertigarzneimittel, in Deutschland?
Wieviele Genehmigungsinhaber kennen Sie?Wie veile Patienten? Besteht da ein Diskrepanz?
Haben Entscheidungen v OVG (BVG) hierauf Einfluß?
Ist es Moralisch OK Hilfe zu verweigern?

Hochachtungsvoll

Marc Hanke
(Mitglied SCM/ACM/IACM/ Schwerbehinderter Epileptiker)

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht über das Internetportal abgeordnetenwatch.de.

Im Mai 2011 trat die 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Hiermit wurde erstmals in Deutschland das generelle Verkehrsverbot von Cannabis in Teilen aufgehoben, um die Herstellung und Zubereitung sowie den Gebrauch cannabishaltiger Fertigarzneimittel zu erlauben. Ärztinnen und Ärzte können diese somit nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschreiben.

Potenzielle Patientinnen und Patienten zur Anwendung cannabishaltiger Fertigarzneimittel müssen zuvor einen Antrag an das BfArM bzw. die Bundesopiumstelle (BOPST) stellen. Wenden Sie sich daher bitte an das BfArM bzw. die BOPST, um die Anzahl von Genehmigungsinhaberinnen –und inhabern bzw. Patientinnen und Patienten zu erfahren. Verwaltungsgerichte sowie das Bundesverfassungsgericht haben auf die Antragsentscheidung des BfArM keinen direkt Einfluss. In mehreren Urteilen hierzu wurde jedoch betont, dass das BfArM solche Anträge einzelfallbezogen prüfen und keinesfalls pauschal ablehnen dürfe.

Die SPD hält die Thematik des Gebrauchs und der Zugänglichkeit zu medizinischen Cannabisprodukten im Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung. Bereits seit 2011 ist dies daher immer wieder Gegenstand von Beratungen im Gesundheitsausschuss auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Högl, MdB