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Eva Bulling-Schröter
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Frage von Tilman K. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Tilman K. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag,

diese Frage geht an Sie als Mitglied des Umweltausschusses des Bundestages.

Sie ist weniger eine juristische, als hier vielmehr eine unter "Wirtschaft" zu buchende Frage. Denn es wird unsäglich viel Zeit dadurch verschwendet, daß die Thematik der Finanzierung sog. Erneuerbarer Energien meistenteils außerhalb der "Indider-Ebene" auf der Grundlage unzureichend politisch beförderter Informationen und damit oft unvollständiger oder garr falscher Ausgangslagen diskutiert wird.

Die Initiatoren einer von ihnen propagierten Windenergienutzung ablehnenden Organisation "Vernuftkraft - Die Bürgerbewegung" behaupten unter https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fwww.vernunftkraft.de%2Fde%2Fwp-content%2Fuploads%2F2013%2F05%2FVernunftkraft-die-B%25C3%25BCrgerbewegung.pdf

"Dank eines Subventionssystems, bei dem Maß und Ziel völlig abhanden gekommen sind, werden immer mehr Erzeugungsanlagen für sogenannte erneuerbare Energien in die Lebensräume von Mensch und Tier gesetzt. (....) Insbesondere Artikel 29 Absatz 2 des EEG setzt Anreize, ungeeignete Technologien an wenig geeigneten Orten zu installieren. Denn die Vorschrift sieht für schlechte Standorte die höchsten Subventionen vor."

Wieder einmal wird eine traditionelle Falschmeldung verbreitet, hier diejenige, auf der Grundlage des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gebe es Subventionen für sog. Erneuerbare Endergien (Wind, Solar,...). Schon der Europäische Gerichtshof hat hier aber das Gegenteil festgestellt.

Was kann man (abseits aller sonstigen Argumente pro oder contra Windenergienutzung allgemein respektive pro und contra EEG insbesondere) tun, um hinsichtlich

- des Problems, daß sher viele Leute meinen, das EEG sorge für Subventionen, einerseits und gleichermaßen

- dieses in der Öffentlichkeitimemr wieder Polarisation und undifferenziertes Denken auslösenden Umstandes

in hinreichender publizistischer Breite für Klarheit dahingehend zu sorgen, daß das EEG de jure keine Subventionen auslöst?

Portrait von Eva Bulling-Schröter
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kluge,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben recht, die EEG-Umlage ist rein rechtlich keine Subvention, da sie nicht haushaltsfinanziert ist, sondern - wie der Name schon sagt - umlagenfinanziert. Sie wird also von den EndkundInnen bezahlt. Allerdings nicht von allen, denn die energieintensiven Unternehmen sind von der Zahlung weitgehend befreit, was die LINKE in diesem Umfang stets kritisiert hat. Schließlich steigt dafür die EEG-Umlage für die anderen StromkundInnen.

Natürlich ist die EEG-Umlage eine Eingriff des Staates in die Preisbildung zu Gunsten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dieser Eingriff ist allerdings vollkommen berechtigt, denn die fossil-atomare Wirtschaft zahlt nichts für die externen Kosten, die mit ihrer Art der Energieerzeugung verbunden sind, denken wir nur an den Klimawandel oder die ungelöste Endlagerfrage. Zudem geht es bei der EEG-Umlage darum, zukunftsfähige Technologien, die heute noch nicht wettbewerbsfähig sind, durch einen Massenmarkt zügig preiswerter zu machen. Dies ist bislang auch hervorragend gelungen, denn etwa Fotovoltaik oder Windkraft haben eine atemberaubende Preistalfahrt hingelegt. In der selben Zeit sind fossile Energierohstoffe im Preis gestiegen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis - Dank dem EEG - regenerative Energien auch aus Sicht der privaten Brieftaschen preiswerter sein werden als fossil-atomare.

Diese Fakten sollte man besser verbreiten, da haben Sie recht. Entsprechende Portale dafür gibt es, sie sollten mehr genutzt werden. Auch wir haben übrigens eins http://www.nachhaltig-links.de/index.php/erneuerbare-energie . Zudem sollten solche Zusammenhänge Bestandteile des Schulunterrichts werden, sofern sie es nicht schon sind.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Bulling-Schröter MdB