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Eva Bulling-Schröter
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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Karl-Jürgen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter,

Energiesparverordnung von 2009 erlischt spätestens 2019 die Betriebsgenehmigung für alle Nachtspeicherheizungen. Das geplante Verbot war in Zeiten von Kernenergie und zentraler Stromversorgung nachvollziehbar. Heute haben wir insbesondere in den Küstenregionen immer wieder einen Überschuss an Windstrom und Windräder im Leerlauf.

Halten Sie das pauschale Verbot von Elektrospeicherheizungen heute noch für sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Jürgen Hanßmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hanßmann,

Elektroheizungen gelten heute aufgrund von Kosten und Energiebilanz als nicht mehr zeitgemäß. Die höherwertige Energieform Strom wird verheizt. Auch Umweltverbände stehen darum insbesondere den Nachtspeicheröfen kritisch gegenüber.

Sie machen nun eine Perspektive auf, in der Nachtspeicheröfen zur Integration von Ökostrom in den Strommarkt genutzt werden könnten. Sie sollen zeitweise überschüssigen Ökostrom aufnehmen. Soweit, so klar, die Debatte zur Verbindung von Strom- und Wärmemarkt ist uns aus der Diskussion um die Kraft-Wärmekopplung (KWK) nicht unbekannt. Entsprechend fordert die LINKE auch, Strom aus BHKWs (modular aufgebaute KWK-Anlagen) mit integrierten Heizstäben, die in einem (leicht überdimensionierten, zur Lastfolge fähigem) Wärmespeicher integriert sind, einen Flexibilisierungsbonus zu zahlen, sofern sie zentral gesteuert und stromgeführt sind. Die durch Überschussstrom erzeugte Wärme kann dann genutzt werden, wenn sie benötigt wird.

Nachtspeicheröfen eignen sich unserer Ansicht nach dagegen kaum zur sinnvollen Speicherung zeitweise überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Energien. Man will es ja schließlich nicht bei Starkwind warm haben, sondern zu bestimmten Zeiten.

Zudem steht die Frage, wie Nachtspeicheröfen aus Umweltsicht effizient betrieben werden können, wenn längere Zeit kein überschüssiger Ökostrom angeboten wird. Letzteres kann ja gerade in der Winterzeit bei Hochdruckgebieten vielfach der Fall sein. Dann müsste die (notwendigerweise wärmegeführte) Anlage mit Strom geheizt werden, der zu dieser Zeit wertvoll, knapp und teurer ist. In dem Fall hat die Anlage in der Gesamtsicht eine sehr schlechte CO2-Bilanz - im Gegensatz zum BHKW-Konzept, siehe oben. Denn dort wird die Wärme dann hocheffizient direkt durch das dann gasbefeuerte BHKW erzeugt, wobei "nebenbei" Strom produziert wird.

Mit vielen Grüßen

Eva Bulling-Schröter MdB