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Frage von Friedrich Boyens, D. •

Frage an Erwin Huber von Friedrich Boyens, D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Huber,

am 22.12.1994 nahm die Fa. Syncodata GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Münchner Investa GmbH, bei der NORD/LB einen Kredit über 205 Mio. DM zur Neubebauung des Grundstückes Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin auf, dessen Rückzahlung konkret in Höhe von 68 Mio. DM gefährdet war.

Im Gegenzug kaufte die Syncodata eine Forderung aus einem Kreditbetrug des in Konkurs gegangenen Baulöwen Dr. Jürgen Schneider zum Nennwert von 131 Mio. DM, so dass das Kreditengagement Schneider mit einer schlichten Umbuchung spurlos aus den Büchern der Bank verschwand.

Anschließend ersteigerte die Syncodata das Haus für 55,1 Mio. DM, kündigte alle Mietverträge über § 57 a ZVG und erstellte einen Neubau, der 1999 fertig wurde und nur einen Marktwert von max. 100 Mio. DM erzielte, ohne dass der Schaden von über 100 Mio. DM bilanziell ausgewiesen wurde.

2002 erstattete ich bei der Staatsanwaltschaft München eine Strafanzeige, da sich aus mir vorliegenden Dokumenten der Verdacht ergab, dass es sich bei den Kreditnehmern um Strohmänner handelte, die sich ein als "Kaufpreisnachlass" vertuschtes Schmiergeld von 15 Mio. DM dafür versprechen ließen, die Forderung zum Nennwert zu kaufen und so lange entsprechend gefälschte und testierte Bilanzen einzureichen, bis der Neubaukredit spurlos verschwunden ist.

Obwohl die Staatsanwaltschaft feststellte, dass meine Verdächtigungen zutreffen könnten, leitete sie trotz dieses Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren ein.

Ich habe seinerzeit u. a. beim Ministerpräsidenten Dr. Stoiber Beschwerde eingelegt, die jedoch von Ihnen abschlägig entschieden wurde.

Meine Frage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Staatsanwaltschaft mit Rückendeckung des Justizministeriums und der Staatskanzlei aufgrund persönlicher Rücksichtnahmen gegen die verdächtigten Klaus Laminet und Dr. Klaus Märten kein Ermittlungsverfahren einleitete?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Inh. der Firma Betten-Rutz, Berlin

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Antwort von
CSU

Die Frage ist an das Staatsministerium der Justiz bzw. an den Generalstaatsanwalt Bayern zu richten. Da habe ich keine Zuständigkeit.

Erwin Huber, MdL
Staatsminister a.D., Dipl.-Volkswirt
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie