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Erol Özkaraca
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Frage von Florian L. •

Frage an Erol Özkaraca von Florian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Özkaraca,

wie Sie ja wissen ist seit Januar 2013 jeder Haushalt zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages verpflichtet, egal ob die Bewohner dieses Haushaltes tatsächlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren oder nicht. Meine durch das Grundgesetz zugesicherten Rechte der negativen Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1), der allgemeinen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1), der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1), der freien Persönlichkeitsentfaltung (Abs. 2 Art. 1) sowie auf ein menschenwürdiges Leben (Art. 1 Abs. 1) - indem mir der Status als Nichtteilnehmer nur noch als Obdachloser zugestanden wird - die selbstverständlich auch unveräußerlich sind (Art. 1 Abs. 2), werden durch diesen Staatsvertrag grob missachtet. Darüber hinaus haben die Länder hier eine Abgabe erlassen, die zweifelsfrei als Steuer einzuordnen ist, wofür sie jedoch keine Kompetenz hatten. Dies ist auch durch viele namhafte Gutachten belegt (Degenhart, Hilker, Geuer, Koblenzer, Terschüren, Waldhoff). Sehr interessant ist auch, dass die Reform auf Basis des Gutachtens von Paul Kirchhof, großer Bruder von Ferdinand Kirchhof - Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes und Vorsitzender dessen ersten Senates - gestaltet wurde. Da die Sache schlussendlich sicher auch vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird, wird man den Eindruck nicht los, dass hier bereits versucht wurde sicherzustellen, dass dieses Gesetz später auch durchgewunken wird.

Sicher haben Sie das alles schon oft genug gehört. Ich möchte Sie jedoch bitten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und Ihren eigenen Standpunkt darzulegen.

Ich bin seit einiger Zeit Zwecks Widerstandes gegen diese grundgesetzfeindliche Regelung in intensivem Kontakt mit meinen Mitbürgern und ich weiß, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung den RBStV ablehnt und zwar schon seit langem. Wie kann es sein, dass unsere Volksvertreter die öffentliche Meinung derart missachten und der Regelung trotzdem zustimmen?

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Antwort ausstehend von Erol Özkaraca
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