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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Raimund S. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Raimund S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ernst- Reinhard Beck,

Können Sie mir bitte erläutern warum die Wiedereinführung des Trennbankensystem (Glass- Steagal Gesetzt) wie Deustchland es bis in die Neuziger Jahre hatte, mit großen Erfolg wohlgemerkt, auch in Ihrer Partei totgeschwiegen wird anstatt das es das Topthema (Eckpfeiler) der EU-Politik, Finanzpolitk und viele andere Bereiche der Politik Ihrer Portei ist?

Ich bin mir sicher das Sie und alle anderen Spitzenpolitiker Ihrer Partei aber auch Ihrer Koalitiom ganz genau Wissen wie wichtig die Wiedereinfährung des Glass- Steagel Gesetz besonders für Deutschland ist. Insbesondere wenn mann den aktuelle Status der EU-Politik/Problematik in die Beurteilung mit einfließen läßt.

Sie dürfen auch gerne mal in die USA schauen da entsteht Momentan eine Große Bewegung und Geneinschaft aus allen Gesellschaftsschichten, aber auch Politiker, die sich sehr stark für das Trennbankensysten (wie wir es auch kennen) einsetzen damit dieses wiedereingeführt wird.

Ich wünsche mir nicht nur die Beantwortung meiner Frage sondern ich bitte Sie, Ihre Partei und Ihre Koalitiom herzlichst sich mit diesen Thema intensiv zu beschäftigen.

Denn die Wiedereinführung des Trennbankensystem würde dramatisch die Demokratie, Bürgerrechte der Bürger die Sie wählen würden in der Bundestagswahl 2013 in unseren Land steigern.

Über die Politischen- Vorteile die sich aus der Konsequenz der Wiedereinführung des Trennbankensystems in Deutschtland ergeben würden, wissen Sie besser bescheid als ich.

Mit freundlichen Grüßen

R. Sowada

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sowada,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Sie scheinen beim Thema Trennbanken nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Wir haben bereits national (Frankreich auch) ein Trennbankengesetz beschlossen (der Bundestag im Mai und der Bundesrat im Juni). Die EU wir nun nachziehen und noch im Herbst einen eigenen Vorschlag für ein EU-weites Trennbankensystem vorlegen.

Das sog. Trennbankengesetz ist ein weiterer Meilenstein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Es reiht sich in eine Reihe von ca. 30 Gesetzesinitiativen ein, die wir in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Anders als die politische Konkurrenz glauben machen will, haben wir einen Großteil des international vereinbarten Reformprogramms in Europa und in Deutschland mit Augenmaß abgearbeitet. Deutschland hat bei vielen Regulierungsvorhaben eine Vorreiterrolle übernommen und verschiedene Reformen auf nationaler Ebene vorzeitig umgesetzt. Unserem Ziel einer umfassenden und deutlich verschärften Finanzmarktregulierung sind wir dadurch ein ganzes Stück nähergekommen.

Mit den Regelungen zur Abschirmung von Risiken, dem sogenannten Trennbankenteil, haben wir dabei einen Weg gefunden, die Kundengelder besser vor den Risiken aus spekulativen Geschäften zu schützen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei größtenteils an den Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Expertenkommission und setzt die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa auch beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Dies trägt zu einer höheren Krisenfestigkeit der Bank und damit auch des Bankensystems insgesamt bei.

Zudem müssen Banken Pläne für ihre eigene Sanierung und Abwicklung vorweisen. Zu diesem Zweck soll eine besondere Einheit in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet werden, um für systemrelevante Banken Abwicklungspläne zu erstellen. Künftig soll damit eine Insolvenz einer strauchelnden Bank nicht mehr aufgrund ihrer Größe und ihrer engen Verflechtung mit dem Finanzsektor pauschal ausgeschlossen werden können.

Mit dem Gesetz ziehen wir schließlich die Verursacher von Krisen noch stärker zur Verantwortung. Vorstände von Banken und Versicherungen müssen künftig mit Strafen rechnen, wenn sie einer Anordnung der Bankenaufsicht zuwiderhandeln. An diesem Punkt haben wir uns allerdings für mehr Rechtssicherheit eingesetzt und die Strafvorschriften noch einmal konkretisiert. Wir haben klare rote Linien eingezogen, damit für jedes Vorstandsmitglied klar erkennbar ist, wann er diese roten Linien zu überschreiten droht.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck