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Ernst Kopp
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Frage von Reinhold M. •

Frage an Ernst Kopp von Reinhold M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kopp,

meine Frau ist 100% schwergeschädigt und war von der GEZ Gebühr befreit, unser Sohn wohnt noch bei uns und bezahlt momentan die GEZ Gebühr. Nach dem neuen Gesetz ab 01.01.13 muß nur noch eine Person pro Haushalt bezahlen. Meine Frau muß nun ab Januar 13 5,99 € pro Monat bezahlen. Auch mein Sohn muß den vollen Betrag von 17,98€ pro Monat bezahlen. Ich finde dies diskriminierend gegenüber Schwerbehinderten. Hartz IV Empfänger müssen nichts bezahlen, wo bleibt da die Gerechtigkeit. Ich bin auf Ihre Antwort gespannt. Auch werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.

MfG

Reinhold Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

Danke für Ihre Frage. Da wir bereits telefonisch Kontakt hatten und einige Details klären konnten, möchte ich auf diesem Wege nur einige allgemeine Informationen zum neuen Rundfunkbetrag für interessierte Leser dieser Seite veröffentlichen.
Zunächst gilt seit diesem Jahr folgender Grundsatz: „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.“ Somit kommt es beispielsweise zu einer Veränderung für Familien. Bisher mussten Eltern und volljährige Kinder mit eigenem Einkommen in einer Wohnung jeweils den Beitrag bezahlen. Dieses entfällt mit dem neuen Rundfunkbeitrag.

Insbesondere für Änderungen gilt der Rundfunkbeitragservice-Hinweis:

„Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft (WG) muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen. Wer das ist, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die bis Ende 2012 zur Zahlung der bisherigen Rundfunkgebühr angemeldet waren, können sich dann abmelden. Dazu müssen sie ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln senden, in dem sie ihre Teilnehmernummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angeben.“

Freundliche Grüße
Ernst Kopp MdL