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Frage von Jörg W. •

Frage an Ernst Hinsken von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hinsken,

seit Jahren habe ich Probleme mit verurteilten Rechtsbrechern. Ich versuchte zwar wiederholt, unter Zitierung der im Internet veröffentlichten Rechtsprechung Schadenersatz zu bekommen, aber meine Sachvorträge wurden regelmäßig unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Eine Gleichheit vor Gesetz wird entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht nicht zugelassen. Vom System werden Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen organisiert, kriminelle Handlungen der für die Bürgerrechte Verantwortlichen sind offenbar die Regel, wie man u.a. unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936 nachlesen kann. Verfassungsbeschwerden sind auch zwecklos. Der Rechtsbehelf, auf den der Rechtsstaat bzw. die Bundesregierung so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der völligen Überflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt,die zur Abweisung der Beschwerde führen. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Um eine Stellungnahme vom Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das angeblich kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen. Das Treiben ist mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 GG nicht zu vereinbaren. Es widerspricht insbesondere dem Erfordernis der Meßbarkeit und Durchschaubarkeit staatlichen Handelns.
Wie könnte ich das nach Art. 20 GG zustehende Widerstandsrecht wahrnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wende

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Antwort ausstehend von Ernst Hinsken
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