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Ernst Burgbacher
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Frage von Normann H. •

Frage an Ernst Burgbacher von Normann H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Burgbacher,
ersmtal herzlichen Glückwunsch an Sie und der FDP bzgl. der Bundestagswahl 2009.
Nachdem nun voraussichtlich auch die FDP maßgeblich die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland leiten bzw. lenken wird, hätte ich folgende Fragen an Sie

- wie stellt sich die FDP bzgl. den künftigen steuerlichen Regeln auf. Im Bundestagswahlkampf wurden ja noch niedrigere Steuern proglamiert, nachdem ich die Rede von Herrn Niebel verfolgt habe und auch auf Ihrer Homepage nun "nur" noch das Thema gerechteres Steuersystem zu erkennen ist, wie ist das zu verstehen?

a) Höchsteuersatz so um die 25%, denn dann wäre die Steuergerechtigkeit unserer sog. Leistungsträger endlich hergestellt?

b) Weitere Senkung der Unternehmenssteuern, wir liegen da zur Zeit bei rd. 30%, da geht doch noch was, oder?

c) Erbschaftsteuergesetz- völlige Abschaffung?

d) SolZ - Abschaffung? Nach Ihrere damaligen Auffassung (1990, Sie erinnern sich vielleicht noch an den LK Gemeinschaftskunde) dürfte es in gar nicht geben (Zitat "Herr Hoppe, da müssten sie ja hellseherische Fähigkeiten haben").

e) Mindestlohn / bezuschusster Lohn: wie ist Ihre (nicht die der Partei) Auffassung zum Thema Mindestlohn, nachdem nahezu alle anderen europ. Staaten einen solchen haben. Ist es desweiteren tragbar, dass es Geschäftsmodelle gibt, die nur dadurch existieren können, dass es einen öffentlichen Lohnzuschuss gibt? Ist das ihre Auffassung von einem freien Markt?

Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen

N. Hoppe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoppe,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Glückwünsche zu dem tollen Ergebnis der FDP.

Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen. Im Hinblick auf das Steuerrecht gilt für mich nach wie vor: "Einfach, niedrig und gerecht!" Daran hat sich auch nichts geändert, auch wenn ich auf meiner Homepage unter Umständen nur mal einen Aspekt herausgegriffen habe. Wie Ihnen sicherlich aber auch aufgefallen ist, habe ich auch das Deutschland-Programm der FDP ganz zentral im Begrüßungsfeld und auch das Steuerkonzept der FDP auf meiner Unterseite "Bundestagswahl 2009". Das Steuerkonzept der FDP mit den drei bekannten Stufen (10%, 25%, 35 %) ist unser Kompass für die Verhandlungen im Hinblick auf Steuerreformen mit der Union. Da auch die Union eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger anstrebt, werden wir hier schnell zu guten Lösungen kommen.

Gleiches gilt für den Bereich der Unternehmenssteuer und der Erbschaftssteuer. Die FDP hat sich seit langem für eine deutliche Entlastung der Unternehmen stark gemacht und wird diese Forderung natürlich auch in die Verhandlungen einbringen. Auch hier sind wir uns mit der Unionsseite aber einig, dass vor allem die mittelständischen Unternehmen in Deutschland Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und wir deshalb diesen Unternehmen sowohl in der steuerlichen Belastung als auch im Hinblick auf bürokratische Erfordernisse Entlastung verschaffen müssen. Auch bei der Erbschaftsteuer sehe ich gute Chancen, die Reform von Schwarz-Rot leistungsfreundlich umzugestalten. Ich kann nicht verhehlen, dass ich diese Besteuerung von bereits mehrfach versteuertem Einkommen ablehne. Mir wäre es deshalb am liebsten gewesen, wenn wir im Rahmen der Föderalismusreform II diese Steuerkompetenz den Ländern übertragen hätten. Diese hätte dann bestenfalls die Steuer gänzlich abgeschafft.

Aus meiner Sicht gehört auch der Solidaritätszuschlag auf den Prüfstand. Ursprünglich ist der Soli als zeitlich befristetet Ergänzungsabgabe eingeführt worden, um vor allen Dingen Leistungen des Aufbau-Ost zu fördern. Mittlerweile ist der Soli aber zu einer festen Größe des Bundeshaushalts geworden, die so nicht vorgesehen war. Klar ist aber auch, dass in den Jahren bis 2019, also bis der Soli ausläuft, die Mittel für die neuen Länder noch von Bedarf sind, aber auch die schrittweise Rückführung der Mittel ist bereits beschlossen.

Beim Thema Mindestlohn habe ich eine ganz klare Position. Die Lohnfindung ist in der Vergangenheit von den Lohnfindungsgruppen der Tarifvertragsparteien erfolgt. An diesem bewährten System sollte nicht gerüttelt werden. Zudem gibt es die kollektivarbeitsrechtliche Möglichkeit der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen, von der immer wieder Gebrauch gemacht wurde. Letztlich kann auch über das Entsendegesetz eine Lohnfestlegung erfolgen, die jedoch nur sehr zurückhaltend vorgenommen werden sollte. Aus meiner Sicht ist es unerlässlich, dass Löhne regional festgesetzt werden. Aus Berlin kann kein gerechter Lohn für Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg festgesetzt werden. Zudem erscheint es mir sinnvoller, mehr Netto vom Brutto zu belassen, als einen Mindestlohn einzufordern von dem der Staat fast 50 % kassiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Burgbacher, MdB