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Erika Wiedmann
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Frage von Andreas H. •

Frage an Erika Wiedmann von Andreas H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Wiedmann,

in unserem Land werden alle die belohnt, die keine Kinder haben - Lohnsteuer- und Sozialversicherungstechnisch. Wie will die ödp das ändern?

Kann die ödp beim Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der 4 dort gefällten Urteile (vgl. http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=1530&no_cache=1&sword_list[]=Bundesverfassungsgerichtes) zur Ungleichbehandlung von Familien anmahnen? Wenn JA, könnte das Folgen für die Politik haben?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort sagt Andreas Häußler

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Häußler,

da ich mein politisches Engagement ehrenamtlich betreibe, derzeit eine Vielzahl an Aktivitäten anstehen und ich auch keinen Ghostwriter habe, bitte ich Sie meine verzögerte Antwort zu entschuldigen.

Die ÖDP ist in der Anmahnung der genannten Bundesverfassungsgerichtsurteile bereits tätig. Mit einer Klageunterstützung mahnt die ÖDP die gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds an. Eine Mutter, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig war, und der deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 Euro bewilligt worden ist, klagt mit Unterstützung der ÖDP. Warum sollen Besserverdienende mehr Elterngeld als Gering- und Nichtverdienende erhalten? Doppelverdienerehepaare und zuvor berufstätige Alleinerziehende in erheblichem Umfang unterstützt werden? Nicht berufstätige Alleinerziehende und Einverdienerehepaare (zu denen insbesondere kinderreiche zählen, weil sie in größerer Zahl nicht auf die ausschließliche Familientätigkeit eines Elternteils verzichten können) dagegen nur einen Sockelbetrag erhalten? Einen Musterwiderspruch gegen den Elterngeldbescheid zur Wahrung der finanziellen Ansprüche finden Sie unter http://www.oedp.de/themen/familie-kinder/aktionen/widerspruch-gegen-elterngeldbescheid .

Die ÖDP fordert ein Erziehungsgehalt, das den Betroffenen gleichermaßen zusteht (mindestens 1000.- Euro pro Monat bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes).

Die Notwendigkeit der Bezahlung der Erziehungsarbeit ergibt sich aus unserem Rentenrecht und ist daher eigentlich eine Verpflichtung des Bundes. Die Länder tragen aber über den Bundesrat eine Mitverantwortung. Durch das Rentenrecht werden alle heutigen Kinder verpflichtet, später allen heute Erwerbstätigen, auch denen, die selbst keine Kinder hatten, eine Rente zu finanzieren. Eltern erhalten dafür bisher keine angemessene Gegenleistung. Hierin liegt die Hauptursache für die zunehmende Verarmung der Familien. Eltern und Kinder haben daher einen Anspruch auf Solidarität, der am besten durch ein Erziehungsgehalt erfüllt werden kann.

Die Erziehungsleistung der Eltern muss als Rentenbeitrag anerkannt werden! Deshalb fordert die ÖDP eine aus Steuern finanzierte Grundrente.

Eltern müssen heute für die Kinderkosten aufkommen und Beiträge für die Versorgung der Rentnergeneration zahlen. Kinderlose haben diese Doppelbelastung nicht. Da es aber künftig viele Kinderlose geben wird, wird die künftige Generation der Erwerbstätigen mit der Zahlung der Renten an die eigenen Eltern und an zahllose, kinderlos gebliebene alte Menschen überfordert sein. Wir fordern ein familiengerechtes Rentensystem, bei dem eine Grundrente für alle aus Steuern auf jedes Einkommen (z.B. auch auf Kapitalerträge) finanziert wird. Die Erziehungsleistung der Eltern muss als Renten-Beitrag honoriert werden! Dauerhaft kinderlose Menschen müssen einen Teil der gesparten Kinderkosten als Vorsorge für das eigene Rentenalter in eine Kapitalversicherung einbringen.

Ist Ihre Frage beantwortet? Über Anregungen, die bei der Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsureile dienlich sind, freue ich mich ( info@oedp-dischingen.de ).

Herzliche Grüße

Erika Wiedmann