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Frage von Syri P. •

Frage an Erika Mann von Syri P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Mann,

Darf der Staat Daten zur Terrorismusbekämpfung speichern, die Auskunft über den Inhalt eines Kommunikationsvorganges widergeben oder wäre dies ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre bzw. ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat?

Mit freundlichen Grüßen,
Syri Petersen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petersen,

vielen Dank für Ihre Email, die Sie mir am 20.April 2009 über Abgeordnetenwatch geschickt haben. Sie fragen darin, ob der Staat Daten zur Terrorismusbekämpfung speichern darf, die Auskunft über den Inhalt eines Kommunikationsvorganges wiedergeben oder ob dies ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre bzw. ein Schritt in Richtung
Überwachungsstaat wäre?

Diese Frage ist schon längst entschieden: Ja, in Deutschland dürfen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in bestimmten schweren Fällen Kommunikationsinhalte abhören bzw. abfangen. Hierzu gehört auch die Terrorismusbekämpfung. Natürlich ist hiermit ein Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Das Grundrecht der "informationellen Selbstbestimmung" wird aber vom Gesetzgeber insofern abgewogen, als dass Eingriffe in dieses Grundrecht nur bei der Gefährdung bzw. Verletzung anderer schwerwiegender Grundrechte erlaubt werden.
Im Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuches wird aufgelistet, in welchen Fällen Eingriffe möglich sind. Kritisch kann aus meiner Sicht das damit verbundene präventive Abhören bzw. Erfassen von Kommunikationsinhalten aber auch präventive Auswerten von Telekommunikationsverbindungsdaten sein, weil es auch Unschuldige betreffen kann. Umso wichtiger ist es, hier regelmäßig zu evaluieren, ob die berechtigten Stellen Augenmaß walten lassen bzw. ob eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt ist. Ich spreche mich aus diesem Grund für eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluierungen aus. Eine vom Freiburger Max-Planck-Institut durchgeführte Studie zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation" hatte erstmals und letztmalig 2003 gezeigt, dass eben die Durchführung solcher Studien für eine fundierte politische Entscheidungsfindung unerlässlich ist.

Liebe Frau Petersen, ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann