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Frage von Andreas S. •

Frage an Erika Mann von Andreas S. bezüglich Gesundheit

Verehrte Frau Mann,

ich weiß natürlich die Bemühungen aller Beteiligten zu würdigen, die versuchen für die betroffenen Deutschen Conterganopfer Lösungen für Ihre Probleme herbeizuführen.

Doch warum wird bei der Betrachtung weiterer möglicher Nachteilsausgleiche eine Ungleichbehandlung zu anderen Behinderten befürchtet?

Wo doch z. B. Conterganopfer gegenüber Unfallopfern schlechter gestellt sind. Ein Unfallopfer, das erwerbsunfähig geworden ist, bekommt 2/3 des Bruttolohnes. Der durchschnittliche Bruttolohn liegt derzeit bei etwa 27000 Euro im Jahr, was eine Rente von 1500 Euro im Monat bedeuten würde.

Auf europäischer Ebene ist ein Vergleich mit Großbritannien relevant. Dort leben nach Deutschland die meisten Opfer. Zudem ist der soziale Standard vergleichbar. Wie hoch die Entschädigungen dort sind, ist hinlänglich bekannt. Es liegt also eine Benachteiligung der deutschen Opfer nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene vor.

Welche Schritte werden unternommen diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu unterbinden?

Und im Gegensatz zu anderen Menschen mit ähnlichen Behinderungen sei hier angemerkt. Für die Conterganopfer und deren Behinderungen steht der Verursacher eindeutig fest!
Oder etwa nicht?

Mit freundlichen Grüßen
A. Sudhoff

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Sehr geehrter Herr Sudhoff,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.November 2008. Da es sich hierbei um eine komplexe Fragestellung handelt, dauert die Beantwortung etwas länger. Ich bitte Sie, die verlängerte Wartezeit zu entschuldigen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann

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SPD

Sehr geehrter Herr Sudhoff,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.November 2008. Wie in meiner letzten Email bereits erwähnt, kann die Europäische Union zur Zeit nur sehr eingeschränkt im Bereich "Contergan" tätig werden.

In Ihrer Email erkundigen Sie sich, welche Schritte auf europäischer Ebene unternommen werden, um die offensichtliche Ungleichbehandlung in der Entschädigung von Conterganopfern zu unterbinden.

Ich habe Ihre Anfrage an die Europäische Kommission weitergeleitet und bitte daher zu berücksichtigen, dass im Folgenden der von der Kommission an mich übermittelte Sachstand dargelegt wird.

Die Europäische Kommission bestätigt, dass es momentan keine Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt, die für Ihren Fall die Ausgleichsangleichungen zwischen den Mitgliedsstaaten harmonisiert. Es gibt derzeit jedoch Bestrebungen, Sammelklageverfahren für Verbraucherstreuschäden zu ermöglichen. Auf der Webseite ( http://ec.europa.eu/consumers/index_en.htm ) ist allerdings ersichtlich ist, dass damit die Höhe der Schadensersatzklagen nicht festgelegt sein wird.

Sehr geehrter Herr Sudhoff, leider kann ich Ihnen keine positivere Antwort geben. Ich werde Sie nach der Wahl am 7.Juni anrufen, manchmal ist es einfacher in einem Gespräch doch noch Möglichkeiten auszuloten.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann