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Erik Schweickert
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Frage von Thorsten K. •

Frage an Erik Schweickert von Thorsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schweickert,

ich muss Sie korrigieren:
Nicht ich bezeichne den § 108e Strafgesetzbuch als bedeutungslose, symbolische Gesetzgebung.
Dies hat der BGH getan.

Wozu muss ein Abgeordneter überhaupt Zuwendungen entgegennehmen? Ein Beamter muss alle Geschenke etc. die nicht völlig belanglos sind, die Grenzen sind zum Teil bei weniger als 10€ gezogen, entweder ablehnen oder seinem Dienstherrn anzeigen. Für meinen Geschmack hat das was von "Wasser predigen und Wein saufen"

Lässt sich nicht eine Kultur der Unbestechlichkeit installieren bei der Geschenke von ausländischen Staatsoberhäuptern, o.ä. nach der Entgegennahme z.B. in öffentlichen Museen oder Parlamentsgebäuden, zur Anschauung für die Allgemeinheit bereitgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Köhler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Köhler,

ich habe in meinen vorangegangenen Ausführungen bereits deutlich gemacht, wie wichtig für uns Bundestagsabgeordnete das freie Mandat für die Ausübung unserer Aufgaben ist und dass eine Gesetzesverschärfung dieses einschränken würde. Ich möchte zudem noch einmal besonders betonen, dass Abgeordnete keine Beamte sind und damit auch nicht an deren Maßstäben gemessen werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert

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