Portrait von Enno Hagenah
Enno Hagenah
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Enno Hagenah zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Erhard B. •

Frage an Enno Hagenah von Erhard B. bezüglich Familie

Hallo,

1991 wurde in meinem Scheidungsurteil festgelegt, dass ich 915,00DM Versorgungsausgleich zu zahlen habe. Der umgerechnete Betrag von ca. 504,00€ wurde durch einen Antrag auf Neuberechnung des Ausgleichs auf diese Summe vom Familiengericht Braunschweig im Dezember 2012 bestätigt. Meine Frage: wie kann mir nachvollziehbar erklärt werden, dass mir heute 691,00 € von meiner Pension abgezogen werden, obwohl eine solche Dynamik ist in meinen Versorgungsbezügen nicht wiederzuerkennen ist? Im Gegenteil: es wurde hier nur immer gekürzt (kein Weihnachtsgeld, von 75% auf 71,4% und Kürzungen bei der Beihilfe etc. Ich empfinde diese Entwicklung als sehr ungerecht! Was beabsichtigt Ihre Partei, hier für mehr individuelle Gerechtigkeit zu sorgen? Für die Beantwortung meiner Frage besten Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß,
E. Becker

Portrait von Enno Hagenah
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Becker,

bei Ihrem Fall prallen zwei unterschiedlichen Themenfelder aufeinander: die Entwicklung der Beamtengehälter und der Beamtenpensionen auf der einen Seite und Unterhaltsverpflichtungen auf der anderen. Die Unterhaltsgesetzgebung liegt beim Bund und die Entwicklung der Einkommen der Beamten und Pensionen beim Land. Ohne Ihre Situation in Gänze zu kennen kann ich die Höhe der Zahlungen im Einzelnen leider nicht beurteilen. Auf den ersten Blick erscheint der von Ihnen dargestellt Sachverhalt grob ungerecht für Sie zu verlaufen. Es bleibt Ihnen für mögliche Korrekturen aber leider nur der Rechtsweg oder das Petitionsrecht, indem Sie den Landtag oder den Bundestag anschreiben können und um Behebung der aus Ihrer Sicht ungerechten Einkommensverteilung zu bitten.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Anwartschaften auf Altersversorgung, die während der Ehe -begründet worden sind, in Deutschland berechtigterweise einen hohen Stellenwert einnehmen. Er ist für den Ehegatten, der während der Ehe keine oder nur eine geringe Altersvorsorge begründet hat, von zentraler Bedeutung. Damit sichert sich dieser Ehegatte eine eigenständige Altersversorgung.

Mit freundlichen Grüßen,
Enno Hagenah