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Enak Ferlemann
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Frage von Peter K. A. •

Frage an Enak Ferlemann von Peter K. A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

hier kurz meine Fragen:

1. Wie soll Ihrer Meinung nach bei zukünftigen Erhöhungen des Kindergeldes und vergleichbarer staatlicher Wohltaten verhindert werden, dass die Bezieher von ALG II-Leistungen von derartigen Erhöhungen ebenso voll profitieren wie "Normalverdiener" (m.a.W.: wie soll die Anrechnung verhindert werden)?
2. Was gedenken Sie (ich weiß, dass dies Ländersache ist) zu tun, um die geförderte (EU-Mittel sind ja schon zugesagt) Schulspeisung auch in Niedersachsen zu realisieren, nach dem ein großer Teil der CDU-Ministerpräsidenten eine Beteiligung der Länder ablehnt?
3. Wie ist Ihre Haltung zu der Frage, ob es nach der Wahl zu Steuersenkungen (für die Gutverdienenden nach Plan der FDP immerhin über 8%) kommt und falls ja, wie sehen Sie die Gegenfinanzierung?

Mit wahlkämpferischen Grüßen

P. K. A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allmrodt,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 14.09.2009.

Zu Frage 1: Beim Kindergeld handelt es sich bei genauer Betrachtung nicht um eine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es stellt in den meisten Fällen vielmehr eine Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern dar und ist daher im Einkommensteuergesetz geregelt. Der über diese Ausgleichszahlung hinausgehende Anteil zählt als Einkommen der Eltern.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld daher in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, da es an steuerpflichtigem Einkommen mangelt. Aus diesem Grund ist das Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Berechnung des ALG II anzurechnen.

Das eigentliche Problem dahinter, dass Sie ansprechen, lösen wir nur durch Änderungen hinsichtlich der Berechnung des Hartz IV Regelsatzes für Kinder. Da stellt sich nämlich die Frage, ob die Ableitung der Regelsätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen die Lebenswirklichkeit der Kinder widerspiegelt. Zweifel sind da angebracht, so dass die Ermittlung eines kinderspezifischen Bedarfs der richtige Schritt ist, um die kindgerechte Bedarfsdeckung im Rahmen von Hartz IV zu gewährleisten.
Ich halte die derzeitige Berechnung nicht für optimal. Wir erwarten in einigen Wochen eine höchstrichterliche Entscheidung zur Hartz IV Versorgung für Kinder. Die wird Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen und politischen Entscheidungen sein.

Zu Frage 2: Leider ist es Tatsache, dass nicht jedes Kind zu Hause ausreichend zu essen bekommt und auch die schulische Förderung durch das Elternhaus nicht so erfolgt, dass sie den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder entspricht. Deshalb bin ich der Auffassung, dass Ganztagsschulen mit entsprechender Versorgung der Kinder sowohl durch „Schulspeisung“ als auch durch Betreuung außerhalb der eigentlichen Lehrstunden wichtig werden. Auch wenn das Problem Ländersache ist, brennt es uns in den Kommunen auf den Nägeln. Als Kommunalpolitiker befürworte ich, dass wir ein Ganztagsschulangebot zu Gunsten der betroffenen Kinder dort machen, wo wir die Probleme konkret sehen.

Zu Frage 3: Meine Haltung zur Frage, ob es zu Steuersenkungen kommt, ist positiv. Durch das Bürgerentlastungsgesetz haben wir ab 2010 bereits gesetzlich Steuererleichterungen geschaffen. Weitere Steuersenkungen wollen wir durch Veränderungen der so genannten kalten Progression, die eine Steuererhöhung durch die Hintertür ist, vornehmen. Nehmen Sie die tariflichen Änderungen der Beschäftigten in den kommunalen Kindertagesstätten, die dazu führten, dass die Erzieherinnen und Erzieher ca. 120 Euro brutto mehr bekommen. Durch die kalte Progression bleiben davon netto mal gerade um die 70 Euro. An diesem Punkt wollen wir etwas ändern, damit netto mehr bei den Erzieherinnen und Erziehern ankommt.
Auch den Höchststeuersatz wollen wir verschieben, weil er eine leistungsfeindliche Wirkung hat. Er betrifft heute nicht mehr nur die Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 Euro greift, soll künftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen. Der Steuersatz bleibt dabei unverändert.
Steuerpolitik darf nicht wachstumsfeindlich sein. Deshalb wollen wir die Unternehmenssteuer weiterentwickeln. Meine Erfahrung ist, dass Steuer – Steine Chancen auf Wachstum behindern. Deshalb müssen wir sie anpassen. Schließlich müssen wir auch die Mehrwertsteuer auf ihre Struktur überprüfen und nicht mehr zeitgemäße und nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen korrigieren, wie wir auch das Besteuerungsverfahren selbst vereinfachen müssen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Enak Ferlemann MdB

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