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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Klara W. •

Frage an Emmi Zeulner von Klara W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zeulner,

im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.

In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.

Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.

Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.

Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.

Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Waldmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch Frau Zeulner sieht den Willen des Einzelnen als den entscheidenden an. Für sie ist es somit der zentrale Punkt, dass der bewusste freie Wille des Einzelnen bei einem so sensiblen Thema ausschlaggebend sein muss. Diese sogenannte Zustimmungslösung wird unter anderem auch von der gesundheitspolitischen Sprecherin der Union, MdB Karin Maag, vertreten. Ziel ist es, die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information, bessere Aufklärung und Beratung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Das A und O für die Spendebereitschaft ist das Vertrauen in das Transplantationswesen. So soll durch die Stärkung einer selbstbestimmten Entscheidung das Vertrauen und die Akzeptanz in das „System Organspende“ gestärkt werden.

Ich hoffe wir konnten Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner

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