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Emilia Franziska Müller
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Frage von Guido L. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Guido L. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Müller,

die Medien (zuerst der Bayerische Rundfunk) berichteten gestern über skandalöse Zustände in bayrischen Einrichtungen für behinderte Kinder, die mit systematischem Freiheitsentzug der Kinder verbunden waren (siehe http://www.br.de/nachrichten/kinderheime-bayern-zwangsmassnahmen-fixierung-100.html und http://www.merkur.de/bayern/skandaloeser-umgang-behinderten-kindern-heimen-6286591.html ).

Meine Fragen:
- Hand aufs Herz: Wussten Sie bisher noch nicht, dass in den Einrichtungen (geschlossene Kinderheime) es Usus ist, Kinder ohne richterlichen Beschluss und teilweise ohne konkreten Anlass einzusperren (teilweise sogar zu fixieren)?
- Woher wissen Sie denn jetzt schon so genau, dass die Pressemittelung des BR substanzlos ist (siehe die Antwort Ihres Hauses auf die diesbezügliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Alexandra Hiersemann (SPD))?
Für heute haben Sie die Verantwortlichen der Heimaufsichten ins Sozialministerium einbestellt (siehe http://www.br.de/nachrichten/sozialministerium-reaktion-br-recherche-kinderheime-100.html ; sehr löblich!).
- Warum haben Sie gestern überhaupt einen Kommentar zu den erhobenen Vorwürfen abgegeben, wo doch jetzt erst der Aufklärungsprozess beginnt?
- Was sagen Sie zu meiner These, dass Ihr gestriges reflexartiges Bestreiten der Vorwürfe (Einschlüsse der Kinder) keinen professionellen Umgang mit diesem für Sie und Ihr Ministerium sicherlich unangenehmen Thema Ihrerseits erkennen lässt?
Eine grundsätzliche Frage:
- Tauschen Sie sich mit den Sozialminister(inne)n der anderen 15 Bundesländer über Standards in Behinderten-Kinderheimen aus?

In der Hoffnung, dass die vom BR veröffentlichten Zustände in bayrischen Einrichtungen für behinderte Kinder baldigst abgestellt werden und dass Ihr Haus bei der Eruierung der Ursachen nichts unter den Teppich kehrt und die Öffentlichkeit vollumfänglich darüber unterrichtet, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

Portrait von Emilia Franziska Müller
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung sich leider aufgrund eines technischen Umstandes bzw. eines persönlichen Versehens stark verzögert hat. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Zur Ihren Fragen zum Thema „Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Ich habe die Berichterstattung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Heimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sehr ernst genommen und daraufhin sofort die Überprüfung aller 104 bayerischen Heime mit dem Ziel der Aufklärung angeordnet. Niemand wurde dabei unter Generalverdacht gestellt. Allen Beteiligten muss aber klar sein, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur als Ultima Ratio und keinesfalls als Strafe eingesetzt werden dürfen.

Bei den durchgeführten Prüfungen aller 104 Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern hat sich nur eine relativ geringe Zahl an Mängeln in Relation zur Gesamtzahl von rund 4000 untergebrachten Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ergeben. Es gab keinen Fall, bei dem eine freiheitsbeschränkende Maßnahme als Strafe eingesetzt worden wäre.

Dies sind für mich wichtige Belege für die weit überwiegend gute und fachlich qualifizierte Arbeit in den bayerischen Heimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Die stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden in Bayern gut geführt und das Personal leistet eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit.

Ich habe dennoch die Prüfbehörden sofort angewiesen, die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und die Prüfung von Alternativen zu der jeweiligen freiheitsbeschränkenden Maßnahme in den Heimen sicher zu stellen.

Eine eigens von mir einberufene Expertenrunde, aus Vertretern der Verbände der Wissenschaft und der Eltern, hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst. Deren Erkenntnisse haben wir zusammen mit den Ergebnissen der Heimprüfungen in einem Bericht über „Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ zusammengefasst und mit einem 10-Punkte-Plan zur Verringerung oder Vermeidung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen am 04.08.2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Bericht ist auch auf der Homepage des StMAS veröffentlicht und die Umsetzung der 10 Punkte ist in vollem Gange:
- Die Regierungen haben auf meine Veranlassung bereits im Herbst 2016 Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet und bekannt gemacht.
- Ich habe in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen Antrag zur Einführung eines generellen Richtervorbehalts für unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen in Behinderteneinrichtungen eingebracht, der sich an die Bundesregierung wendet und von allen anderen Bundesländern unterstützt wurde. Ein entsprechendes Bundesgesetz zur Einführung eines generellen Richtervorbehalts ist derzeit in Abstimmung.
- Die einschlägigen Heimrichtlinien werden derzeit überarbeitet.
- Für eine wissenschaftliche Begleitung stehen wir mit drei renommierten Universitäten in konkreten Verhandlungen.
- Die jüngsten Rückmeldungen der Prüfbehörden zeigen, dass bereits die veranlassten Maßnahmen greifen und die Heime zwischenzeitlich noch sensibler und differenzierter mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung umgehen.
- Die weiteren eingeleiteten Schritte werden zügig umgesetzt, um diese Entwicklung nachhaltig zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Emilia Müller