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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Hermann A. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Hermann A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Frau Drobinski-Weiß,

wie gedenken Sie bezüglich des ESM am 23.09.2011 abzustimmen?

Wenn man bedenkt, dass der Vertragsentwurf keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vorsieht. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten.

- Weshalb benötigen die Angehörige des Gouverneursrates Immunität? Haben Sie etwas zu verbergen oder Angst?
- Weshalb müssen über die eingezogenen Gelder keine Rechenschaft abgelegt werden?
- Wer kontrolliert für die Öffentlichkeit, die schließlich bezahlt? Laut ESM niemand!
- Weshalb zahlen die Bedienstete der ESM-Gruppe keine Steuern?
- Halten Sie es für richtig, dass der ESM die Höhe der zu zahlenden Gelder, ohne vorherige Abstimmungen festlegen darf? Und halten Sie es auch für richtig, dass Nichtzahler (auch in Finanznöten) jegliches Stimmrecht verlieren?
- Sind Sie bereit, Milliarden und gar Billionen Menschen in die Hand zu geben, die niemand kennen darf und nicht genannt werden?
- Besitzen Sie dieses uneingeschränkte Vertrauen und nicht bekannte Personen?

Bitte überdenken Sie Ihr Abstimmungsverhalten nochmals, falls Sie bisher dafür sind. Lesen Sie sich bitte die Quellen durch. Mir ist bewusst, dass Sie ein viel beschäftigter Mensch sind. Hier geht es jedoch essentiell um die weitere Zukunft aller Menschen in Deutschland und auch Europas.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier

Quellen und Informationen:

http://www.youtube.com/watch?v=8zckFFDy31Q
Carlos A. Gebauer: ESM (Die wichtigste und aussagekräftigste Quelle!)

http://www.flegel-g.de/2011-07-31-ESM-Europaeischer-Stabilitaetsmechanismus.html
Entwurf zum ESM

http://www.freiewelt.net/nachricht-7521/%22esm%22-plant-vollst%E4ndige-entmachtung-der-nationalen-parlamente.html
"ESM" plant vollständige Entmachtung der nationalen Parlamente

http://www.mmnews.de/index.php/politik/8096-esm-eu-plant-staatsstreich-in-deutschland
ESM: EU plant Staatsstreich in Deutschland

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Allgaier,

die Bundesregierung hat das Parlament und die Öffentlichkeit bislang nur sehr zögerlich und sparsam informiert. Kritische Nachfragen sind daher verständlich und berechtigt. Eine umfassende Bewertung der genauen Regelungen des ESM-Vertrags sowie der Fragen ist erst in den parlamentarischen Beratungen möglich, die nach der Sommerpause beginnen sollen. Ein genauer Zeitplan ist bislang nicht bekannt. Bislang liegt auch lediglich der Entwurf für einen Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus vor.

Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht u.a. in folgenden Bereichen:

Immunitätsregelung: Vermutlich liegt der eigentliche Zweck der Immunitätsregelungen der Mitglieder des Gouverneursrats in der Sicherung der Arbeitsfähigkeit des ESM und dem Schutz des Eigentums, der Finanzmittel und Vermögenswerte vor „Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit“, wie es in Art. 27 Abs. 4 des Vertragsentwurfs heißt - in dieser Sichtweise also ein Schutz für das Vermögen des ESM und damit auch der finanziellen und rechtlichen Ansprüche der Vertragsstaaten, die den ESM gründen und tragen werden.
Welche Intentionen und Folgewirkungen mit dieser Regelung im Detail verbunden sind, werden wir in den parlamentarischen Beratungen des Bundestags zu klären versuchen.

Demokratische Kontrolle: Bei diesen Beratungen wird es sicherlich auch nochmals um die Frage der demokratischen Kontrolle und der Ausgestaltung des ESM durch die nationalen Parlamente gehen: Im März 2011 wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Bundestagsdrucksachen 17/4880 und 17/5094) gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen. Der von der SPD vorgelegte Antrag (17/4881) zielte darauf ab, die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der Etablierung des ESM und hinsichtlich seiner künftigen Arbeit zu erweitern, und forderte die Bundesregierung auf, sich für die demokratische Legitimation des ESM durch die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament einzusetzen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, das Budgetrecht und die Haushaltsgrundsätze des Deutschen Bundestags, auch bei informellen Beratungen zur Ausgestaltung des ESM, zu wahren, und dem Bundestag schriftlich Berichte vorzulegen, die eine Überprüfung der Handlungen des ESM ermöglichen.

Der Bundesrechnungshof hat auf Haushaltsrisiken für Deutschland hingewiesen, die durch Ausnahmen von der Einstimmigkeitsregel bei Beschlüssen des Verwaltungsrats entstehen. Die Frage der nationalen Haushaltssouveränität wird in den Ausschussberatungen – auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Konsolidierungsvorgaben der Schuldenbremse für Bund und Länder – sicherlich von großer Bedeutung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß