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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Ralph F. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Ralph F. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Dobrinski-Weiß,

Sie sind als Wahlkreiskandidat für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen, so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Fröhlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

vielen Dank für Ihr Mail vom 23. August zur Frage der Besteuerung von Wohnmobilen. Ich will Ihnen kurz erläutern, wie es zu der bestehenden rechtlichen Situation gekommen ist und was der aktuelle Sachstand in dieser Frage ist.

Seit einigen Jahren haben wir in den Deutschland den Missstand, dass Fahrzeuge, die wie normale PKW genutzt werden, aufgrund ihres hohen zulässigen Gesamtgewichts von über 2,8 Tonnen wie Nutzfahrzeuge besteuert werden können und damit gegenüber normalen PKW erheblich besser gestellt sind. Das betrifft vorwiegend schwere Geländewagen (SUV), deren Absatz in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Da diese Fahrzeuge gegenüber herkömmlichen PKW in der Regel einen höheren Schadstoffausstoß haben, ist diese steuerliche Privilegierung ein unerwünschter Anreiz zum Kauf der Fahrzeuge. Um die steuerliche Einordnung dieser Geländewagen verändern zu können, hat die Bundesregierung die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) geändert.

Durch das Inkrafttreten der geänderten Zulassungs-Ordnung am 1. Mai dieses Jahres werden entsprechende Geländewagen automatisch wie PKW, das heißt hubraum- und nicht wie bisher gewichtsbezogen besteuert. Diese Veränderung der StVZO betrifft auch die Wohnmobile über 2,8 Tonnen, da sie bisher nach der gleichen Systematik von der hubraumbezogenen Besteuerung ausgenommen wurden, wie die schweren Geländewagen. Um eine unterwünschte Steuererhöhung für Wohnmobile zu vermeiden, wurde zwischen dem Beschluss über die Änderung der StVZO und dem Inkrafttreten der Regelung eigens ein halbes Jahr Zeit gelassen, um notwendige gesetzliche Korrekturen rechtzeitig zu ermöglichen. Da die Kraftfahrzeugsteuer eine reine Ländersteuer ist, ihr Aufkommen also vollständig den Bundesländern zufließt, war vereinbart, dass die Länder eine entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf den Weg bringen.

Der Bundesrat hat deshalb bereits im Winter eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter Federführung der bayerischen CSU-Staatsregierung eine Bundesratsinitiative vorbereiten sollte. Im März hat der bayerische Finanzminister Faltlhauser dann die Bemühungen in dieser Richtung eingestellt. Er hat zudem die bayerischen Finanzbehörden angewiesen, bei den Wohnmobilen ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Die übrigen Bundesländer haben dies nicht getan. Die Bayerische Staatsregierung hat also eine Gesetzesänderung verhindert und versucht, bei den Wohnmobilen abzukassieren. Gegen dieses Verfahren haben wir bereits im März öffentlich protestiert. Wie ein ertappter Dieb hat Faltlhauser daraufhin seine Anweisung an die Finanzbehörden zurückgezogen.

Da die CSU-Staatsregierung sich nicht mehr um eine Korrektur des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gekümmert hat, kam es zu der von Ihnen erwähnten Bundesratsinitiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die eine Steuererhöhung für Wohnmobile verhindern soll. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt diesen Entwurf ausdrücklich, im Deutschen Bundestag ist die Mehrheit für die Lösung gesichert. Derzeit liegt der Entwurf jedoch nach wie vor im Bundesrat, erst wenn dort ein Beschluss gefasst worden ist, ist der Bundestag am Zug.

Mir ist völlig unverständlich, dass die Mehrheit der Länder diesen Entwurf nun nicht schnellstmöglich beschließt, sondern völlig andere Lösungen diskutiert, die weiterhin mit drastischen Steuererhöhungen für die Wohnmobilbesitzer verbunden wären. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat die Befassung mit der Problematik nun – wie Sie vielleicht wissen – in seiner Sitzung am 3. Juni vertagt. Das heißt einerseits, dass für den ursprünglichen SPD-Entwurf aus Nordrhein-Westfalen noch Hoffnung besteht, andererseits aber auch, dass die Betroffenen während der Sommerpause keine Sicherheit über die zukünftige steuerliche Behandlung ihrer Fahrzeuge bekommen werden.

Ich bedauere diesen Zustand außerordentlich und habe kein Verständnis für das Verhalten der CDU und CSU in den Ländern. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich mich selbstverständlich weiterhin für eine Lösung des Problems einsetzen, auf die Verhandlungen der Länder im Bundesrat habe ich jedoch keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß