Elvan Korkmaz-Emre
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Frage von Heike B. •

Frage an Elvan Korkmaz-Emre von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

Elvan Korkmaz-Emre
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

ich kann nur immer wieder betonen, dass für mich und die SPD-Bundestagsfraktion Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge nicht verhandelbar ist.

Es geht bei der Novellierung des PBefG nicht darum, das Geschäftsmodell einzelner Unternehmen zu legalisieren. Sie haben ja ganz recht damit, dass die Taxiunternehmen genauso innovationsfreudig sind, wie eben manch anderer Anbieter, der neu auf den Markt drängt. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen sichert dem Taxigewerbe eine Sonderstellung – mit der aber auch Pflichten verbunden sind. Diese Pflichten sorgen dafür, dass das Taxigewerbe ein wichtiger Baustein für die Mobilität in Städten ist. Ob die Rückkehrpflicht mit unseren Verhandlungspartnern zu halten sein wird, kann gegenwärtig niemand voraussagen. Weil das PBefG schließlich auch den Bundesrat wird passieren müssen, sind wir auf ein breites Bündnis angewiesen, das neben unserem Koalitionspartner im Bund auch die an den Länderregierungen beteiligten Fraktionen einschließt. Wir werden uns jedoch genau hierfür einsetzen.

In jedem Fall kann ich Ihnen versichern, dass die Sozialdemokratische Partei keinem Gesetz zustimmen wird, in dem nicht eindeutige Abgrenzungsmerkmale zwischen Taxigewerbe und Mietwagen existieren. Das heißt umgekehrt, dass wir dafür sorgen werden, dass Taxibetriebe auch weiterhin eine wie auch immer gestaltete Sonderstellung behalten und die verlässlichen Partner unserer Kommunen bleiben.
Wir wollen weder Löhne noch Sozialstandards drücken. Und wir wollen die Arbeitsplätze erhalten. Im Zweifel müssen wir unsere Kommunen besser ausstatten, damit sie entsprechendes Recht auch in die Praxis umsetzen können. Die SPD kämpft in diesen Verhandlungen für das Taxigewerbe.

Mit freundlichen Grüßen
Elvan Korkmaz