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Elmar Brok
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Frage von Heiko M. •

Frage an Elmar Brok von Heiko M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brok,

da am 20.6 eine Sitzung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) bzgl. der geplanten EU-Urheberrechtsreform stattfindet, würde mich es sehr interessieren, wie Sie dazu stehen.
Leider ist das Thema in der öffentlichen Debatte noch nicht richtig angekommen und es ist zu befürchten das der Gestzenwurf im Schatten der WM durchgewunken werden soll obwohl oder gerade weil er so sehr die Möglichkeiten des Internets limitiert.

Was ist ihre Meinung zu dem bevostehenden Gesetzentwurf vorallem im Bezug auf Artikel 13?

Im Koalitionsvertrag zischen Union und SPD wurde festgehallten, dass ein Uploadfilter "unverhältnismäßig" sei. Kann man sich ihrer Meinung darauf verlassen, dass sich bei der Abstimmung an den Koalitionsvertrag gehalten wird und eine derartige Regelung von ihnen und/oder ihrer Parteikollegen abgelehnt wird?

Die Bundesregierung schreibt zum Leistungsschutzrecht, dass selbst heute, 5 Jahre nach Verabschiedung, das Gesetz umstritten ist. In Spanien hatte ein ähnliches Gesetz keine sonderlichen Vorteile sondern eher Nachteile wie eine Studie der Eu-Kommision nahelegt:

"Die Autoren von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS beziehungsweise JRC für Joint Research Centre), einer Großforschungseinrichtung der EU-Kommission, verweisen darauf, dass "der ökonomische Wert" der neuen deutschen und spanischen Verlegerrechte "bisher bei null verbleibt"."
(https://www.zeit.de/digital/internet/2017-12/leistungsschutzrecht-presseverleger-eu-kommission-haelt-studie-zurueck)

Halten sie eine Lizensierung von Hyperlinks als sinvoll, obwohl dies bis jetzt in Deutschland und Spanien keine sonderlichen Erfolge gebracht hat?

Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Zunächst einmal verfolgt die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union das Ziel, geltendes Recht an das seit 2001 rapide veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern und Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.

Wie Sie vermutlich mitbekommen haben, wurde der Richtlinienentwurf für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt am 05.07.2018 abgelehnt. Jedoch bedeutet das nicht, dass die Reform endgültig abgelehnt ist. Nach der Sommerpause im September wird sich das Plenum mit einem neuen Entwurf befassen, aus dem einige Absätze gestrichen und andere hinzugefügt werden können.

Die EVP-Fraktion tritt in diesem Zusammenhang für einen ausgewogenen Ansatz ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten wird. Das bedeutet, dass urheberrechtlich geschütztes Material effektiv vor illegaler Vervielfältigung geschützt werden muss. Aus illegaler Verbreitung folgen nämlich Gewinneinbrüche der schaffenden Künstler und Journalisten, dabei sind diese die Grundlage für weiteres Schaffen. Ein Einbruch der Kunst und des Qualitätsjournalismus kann in niemandes Interesse sein. Das heißt natürlich nicht, dass nun alles, was Sie ins Internet stellen, gefiltert oder gesperrt wird. Doch muss die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert werden. Online-Plattform-Dienstleister, die es Benutzern ermöglichen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, müssen auch ihre Verantwortung für den Schutz der Autorenrechte tragen.

Seien Sie versichert, dass niemand eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichtenverbreitung im Internet befürwortet. Das betrifft natürlich auch Presseerzeugnisse, Bilder oder Videos. Für die Nutzung dieser urheberrechtlich relevanten Inhalte sollte eine Lizenz erworben werden, um den Qualitätsjournalismus in Europa zu erhalten.

Anbei finden Sie noch die Pressemitteilung der Bundesregierung zur Abstimmung:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2018/07/2018-07-05-bkm-eu-parlament.html

Mit freundlichen Grüßen
 
Elmar Brok