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Elmar Brok
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Frage von Dr. Stefan B. •

Frage an Elmar Brok von Dr. Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brok,

Sie sind ein sehr erfahrener langjähriger Abgeordneter des EU - Parlamentes. Am 25.05.2018 tritt die neue EU - Datenschutzverordnung in Kraft. Als Praxisarzt frage ich mich ernsthaft, ob die zuständigen Gremien und Abgeordneten der EU die Auswirkung dieser Verordnung nicht realisieren oder bewußt in Kauf nehmen. Diese Verordnung ist von einer unglaublichen Dimension mit massiver Belastung und Belästigung der Unternehmen, der Freiberufler etc, aber auch des einzelnen Bürgers z.B. im Sport.- und Gesangverein!! Es wird zu einer deutlichen Unsicherheit kommen, einer wirtschaftlichen Belastung und unzähligen Gerichtsverfahren. Die Anwaltskanzleien sind schon jetzt mit Beratungsterminen ausgebucht! Dabei ist es offensichtlich, daß die datensammelnden US - Großkonzerne als eigentlich notwendige Zielgruppe nicht betroffen sind. Ist das Ihre Intention? Bisher fand ich die Entscheidung der Briten zum Brexit sehr bedauerlich, doch mein Verständinis wird immer größer.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. S. B.,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die DSVGO stärkt die Rechte aller EU-Bürger, auch im Verhältnis zu den Datenkonzernen aus den USA. Es gewährt jeder natürlichen Person umfangreiche Informations-, Zugriffs-, Widerspruchs- und Löschrechte. Rechte gehen immer auch mit Pflichten einher, die notwendig sind, um die Rechte zu gewährleisten. Die EU hat personenbezogenen Datenschutz als Grundrecht festgeschrieben. Dies kann kurzfristig eine Anpassungsbelastung mit sich bringen, aber wird sich bezahlt machen. Diese Form von Grundrecht musste gegen die Internetkonzerne durchgesetzt werden, daher die Verbreitung von so viel Fehlinformation. Die EU als größter Binnenmarkt der Welt ist stark genug, das zu tun, ein einzelner Nationalstaat wie das Vereinigte Königreich nach dem Brexit wäre dazu nicht in der Lage.

Mit freundlichen Grüßen
 
Elmar Brok