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Frage von Christoph B. •

Frage an Elmar Brok von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brok,

nach den abscheulichen Terroranschlägen in Paris hat die Europäischen Kommission in ihrem EU-Änderungsvorschlag vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG) einige sicherlich sinnvolle aber auch eine sehr große Zahl vom Deutschen Schützenbund 1 und anderen Verbänden deutlich kritisierte Vorschläge eingebracht. Dabei ist u.a. das pauschale Verbot aller halbautomatischen Langwaffen ohne die notwendige Differenzierung zu vollautomatischen Kriegswaffen, die in Deutschland eh schon verboten sind. Zudem wird kritisch betrachtet, dass die EU-Kommission eine Richtlinie, die zur Gewährleistung des freien Waren und Personenverkehrs geschaffen wurde, nun für Zwecke der Inneren Sicherheit missbraucht, für die in Deutschland Bund und vor allem Länder zuständig sind.

Dieser Änderungsvorschlag setzt die legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzer und Sportschützen mit Terroristen gleich, deren Waffen nicht auf dem kontrollierten Waffenmarkt erworben wurden und nie legal waren. Wie ist Ihre Position zu diesem Vorschlag der Europäischen Kommission?

Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

C. B.

1Deutscher SchützenBund e.V.: Klare Position des DSB zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG); 03.12.2015; online unter: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

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