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Frage von Rolf P. •

Frage an Elmar Brok von Rolf P. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Am 27.6.2014 wurde auch der "wirtschaftliche" Teil des Assozierungsabkommens der EU mit der Ukraine von beiden Seiten unterzeichnet. Mit dem Abkommen soll u.a. eine Übereinstimmung der geltenden Vorschriften in der Ukraine mit denen der EU erzielt werden, um langfristig die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt der Ukraine zu schaffen. Ich frage an, ob sich daraus neue rechtliche Erfordernisse für Deutschland ergeben, insbesondere, was den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens mit der Ukraine, das seit Jahren nicht realisiert wurde, betrifft. Vom EU-Nachbarn Polen wurde mit der Ukraine am 1.1.2014 ein solches Abkommen, das u.a. die gegenseitige Anerkennung der Rentenversicherungsansprüche von Auswanderern beinhaltet, geschlossen, was bereits jetzt zu Rentenzahlungen an ide Betroffenen führt. Wird auch Deutschland aufgrund des o.g. Assozierungsabkommens ein solches Abkommen mit der Ukraine schliessen (müssen)?

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