Portrait von Elke Hoff
Elke Hoff
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elke Hoff zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claus H. •

Frage an Elke Hoff von Claus H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hoff,
ich bitte um Auskunft, wie Sie zur Neuregelung der Erbschaftssteuer stehen. Insbesondere zur Ankündigung, die im kleinen Kreis getroffenen Absprachen zur Gesetzgebung innerhalb von nur drei Tagen durch die Fraktionen, den Finanzausschuss sowie den Bundestag zu "boxen". Dies vor dem Hintergrund des Kirchhof-Papiers und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten. Und: sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Ich bitte um Antwort vor der Abstimmung im BT. Mit freundlichen Grüßen Claus Heinrich

Portrait von Elke Hoff
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. September 2008.
Eine Änderung des Erbschaftssteuerrechts muss aufgrund der Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts bis zum 31. Dezember 2008 vorgenommen werden. Die bisher bekannten Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der "Erbschaftsteuer" lehnt die FDP jedoch strikt ab. Diese schaden der Mittelschicht und dem Mittelstand. Eine Verabschiedung des unveränderten Regierungsentwurfes würde zu erheblichen Steuererhöhungen besonders bei den Erben von Immobilien und Unternehmen führen. Wenn die Regierung ihre Pläne umsetzt, werden Eltern ihren Kindern nicht einmal mehr ein Einfamilienhaus steuerfrei vererben oder schenken können. Das Sparvermögen der Bürger ist jedoch im Vorhinein bereits mehrfach besteuert worden.
Der Regierungsentwurf enthält viele an der Wirtschaftsrealität vorbeigehende Regelungen, die insbesondere notwendige Unternehmensnachfolgen derart erschweren, dass sie quasi unmöglich würden. So soll nach dem Regierungsentwurf eine Unternehmensnachfolge nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie im Durchschnitt mindestens 70 Prozent der Lohnsumme über zehn Jahre sichern. Darunter versteht der Regierungsentwurf, dass die Lohnsumme aus Löhnen, Gehältern und anderen Bezügen von überwiegend in dem Betrieb Beschäftigten nicht unter 70 Prozent sinken darf. Außerdem müsste der Betrieb mehr als 15 Jahre fortgeführt werden. Kommen die Erben dem nicht nach, werden auch nachträglich noch Steuern fällig. Diese Regelungen führen dazu, dass gerade Familienbetriebe und mittelständischen Unternehmen in konjunkturellen Schwächephasen jeder Handlungsmöglichkeit beraubt würden. Eine generelle Abschaffung der Erbschaftssteuer scheint bei den derzeitigen politischen Mehrheitsverhältnissen nicht zu erreichen zu sein. Daher werde ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihre bisherigen Pläne umfangreich korrigiert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die einzelnen Länder selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie eine Erbschaftssteuer erheben wollen. Diesen hänge ich dieser E-Mail an.
Mein eigener FDP-Landesverband Rheinland-Pfalz hat zudem auf dem Landesparteitag am 19. April 2008 den Beschluss gefasst, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Erbschaftssteuerreform und die vom Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat vorgeschlagene Erbschaftssteuererhöhung von der FDP entschieden abgelehnt werden. Die Erbschaftssteuer soll nach unserer Meinung in Rheinland-Pfalz völlig abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Elke Hoff