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Elke Ferner
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Frage von Barbara D. •

Frage an Elke Ferner von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ferner,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente über abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen gerne beantworte.

In Ihrer Kritik beziehen Sie sich auf Änderungen im Rentenrecht die zum 01.07.2017 in Kraft treten, aber für Erwerbsminderungsrenter_innen nicht gelten würden. Ich habe Ihre Anfrage mit der Bitte um Prüfung an die zuständige Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion gegeben.

Nach Rücksprache mit dem Referenten der AG kann ich Ihnen mitteilen, dass uns keine Änderungen zum 01.07.2017 zur Erwerbsminderungsrente bekannt sind. Wie Sie der Antwort von Frau Kerstin Griese vom 05.01.2017 entnehmen können, sind die einzigen Änderungen zum 01.07.2017 das Inkrafttreten der Regelungen des Flexirentengesetzes zum Thema „Hinzuverdienstgrenze“. Frau Griese hat darin erläutert, dass auch eine weitere Anhebung der Anrechnungszeit auf letztendlich 65 Jahre für Neubezieher_innen einer Erwerbsminderungsrente mit Stichtag 1.1.2018 geplant ist und aktuell ins Gesetzgebungsverfahren geht (wobei mit Stichtag 1.1.2014 die Anrechnungszeit bereits im ersten Rentenpaket von 60 auf 62 Jahre angehoben wurde).

Wir haben sowohl mit dem Rentenpaket 2014 als auch mit den aktuell zu beschließenden Änderungen im Rentenrecht auf die Erkenntnis reagiert, dass vor allem Erwerbsminderungsrentner_innen zunehmend unter Altersarmut leiden. Änderungen im Rentenrecht erfolgen in der Regel immer als Stichtagsregelung, damit nicht für alle Bestandsrenter_innen neue Rentenbescheide erstellt werden müssen und Änderungen, wie z.B. die Absenkung des Rentenniveaus, nicht in bestehende Rentenzahlungen eingreifen.

Für weitere Fragen können Sie sich natürlich auch gerne an die Abgeordneten Mahmut Özdemir und Bärbel Bas aus Ihrem Wahlkreis oder an die Abgeordnete Katja Mast, Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales wenden, die Ihnen auch gerne Auskünfte geben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner