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Elke Ferner
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Frage von Steffen P. •

Frage an Elke Ferner von Steffen P.

Sehr geehrte Frau Fenner!

Haben Sie sich einmal persöhnlich die Folgen von Fracking in den USA angeschaut? Sind Sie der Meinung, dass diese Folgen, die als nachhaltige (langfristige) Schäden angesehen werden können, die Form von Nachhaltigkeit ist, der sich auch die Bundesregierung international verpflichtet hat? Ist es das, was Sie auch mit reinem Gewissen ihren Enkel und den weiteren Generationen vererben würden?

Auf die wissenschaftliche Debatte will ich Sie nicht hinweisen, ich betrachte es als selbstverständlich, dass Sie die als stimmberechtigter Abgeortnete alle verfolgt haben, oder irre ich mich da? Wird sich Ihr Abstimmungsverhalten daran orientieren, dass sie vom Volk demokrtisch gewählt wurden um mit Sorgfalt Entscheidungen zu treffen, die die Zukunft Ihrer Wähler sichert? ... oder gibt es da noch andere Beweggründe? Zum Schluss würde mich noch interessieren, wie Sie votieren werden bzw. votiert haben, schließlich kommen Sie ja aus einem Bundesland, wo durch den Steinkohlebergbau bereits erhebliche Schäden in der Geologie, dem Gewässersystem und der Siedlungsinfrastruktur samt Immobilien zu verzeichnen sind. Es ist Ihnen sicher bewusst, dass auch Ihre Entscheidung ein Beitrag zur Volks/Bürgernähe ist, die sich in der nächsten Wahl niederschlagen wird.
Als politisch interessierter Bürger habe ich täglich mein Auge darauf.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Potel (Dipl. Geogr.)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Potel,

vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte:

Nein, ich habe mir persönlich noch kein Bild von den Auswirkungen des unkonventionellen Frackings in den USA gemacht. Es war für mich auch nicht notwendig nach Tschernobyl zu fahren, um die Gefahren der Atomenergie richtig einzuschätzen. Zu Recht fordert eine Mehrheit in der Bevölkerung ein Verbot des unkonventionellen Frackings. Deshalb hat die SPD lange mit dem Koalitionspartner gerungen, um jetzt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das faktisch das unkonventionelle Fracking verbietet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden, wenn das betroffene Bundesland zustimmt. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, dass sie einer Probebohrung in Nordrhein-Westfalen widersprechen wird.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden. Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Anstelle des Bergrechtes gilt für künftige Genehmigungen das Umweltrecht. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016
http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/
http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

Auch wenn mir persönlich ein uneingeschränktes Frackingverbot lieber gewesen wäre, ist das nun beschlossene Gesetz auf alle Fälle eine deutliche Verbesserung zur geltenden Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner