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Elke Ferner
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Frage von Rolf S. •

Frage an Elke Ferner von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ferner,

auf ihrer Webseite http://www.elke-ferner.de befindet sich in der Erklärung zur Abstimmung bezüglich der Internet Sperre ( zu finden als PDF http://www.elke-ferner.de/fileadmin/upload/Dokumente/Erkl_rungen_zur_Abstimmung/Erklareung_Internet.pdf )

folgendes Zitat von Ihnen: "Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."

Meine Frage: Sie schreiben ja selbst, dass diese Verträge Verfassungswidrig sind. Ist es nicht alles andere als Verfassungsfeindlich, Gesetze zu beschließen, welche das illegale Vorgehen nachträglich legalisiert?

Sind verfassungsfeindliche Abgeordnete im Bundestag tragbar?

Werden Sie soviel Schneid haben, und von Ihrem Amt zurück treten?

Warum werden die Verantwortlichen Beamten, welche intransparente und verfassungsrechtlich unzulässige Verträge aushandeln und unterzeichnen, nicht sofort ins Gefängnis gesteckt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.06.2009 über abgeordnetenwatch.de und entschuldigen Sie die verspätete Zusendung der Antwort, die leider – wie bei einigen anderen auch – durch ein Büroversehen liegen geblieben ist.

Bei dem von Ihnen kritisierten Gesetz geht es um eine befristete Spezialgesetzgebung, die im Jahr 2012 ausläuft. Die SPD hat dabei eine Befristung durchgesetzt, da wir uns der Sensibilität dieses Themas bewusst sind. Das Gesetz ist nun sehr viel konkreter, vor allem in den von uns eingebrachten Punkten: Löschen vor Sperren, Kontrolle der BKA-Liste und Datenschutz, als der ursprünglich von Frau von der Leyen eingebrachte Gesetzentwurf.

Vielleicht ist das Gesetz auch nicht ausreichend – häufig zeigt sich der Erfolg eines Gesetzes erst in seiner Anwendung. Doch eine umfangreiche Untersuchung und Analyse der Auswirkungen dieses Gesetzes (Evaluation) wird uns Informationen und Handlungshinweise geben können, um das Gesetz wieder zu ändern oder es gar auslaufen zu lassen.

Ich habe mich der Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages meiner Kollegin Monika Griefahn, MdB, angeschlossen, um zum Ausdruck zu bringen, dass ich die Kritik an dem Gesetz teile, es aber auch für verantwortungslos halte, nichts zu tun. Mir ist es lieber, wir setzen mit dem Bundestag einen nach Möglichkeit streng definierten Rahmen, an dem alle Organe des Staates teilhaben und an den sie gebunden sind, als dass irgendwelche Behörden und privatwirtschaftliche Unternehmen im rechtsfreien Raum agieren – auch wenn das in der Formulierung der Erklärung etwas missverständlicher zum Ausdruck kommt.

Viele Paragraphen der ersten 20 Artikel des Grundgesetzes enthalten Ausnahmeklauseln, in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass „diese Rechte […] ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ finden. Deshalb war eine gesetzliche Regelung zwingend erforderlich, da eine Vertragslösung allein in diesem Fall keine grundgesetzkonforme Lösung sein kann. Dabei geht keineswegs darum, illegales Verhalten nachträglich zu rechtfertigen, sondern darum, für einen bisher ungeregelten Bereich die jetzt notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Für Rücktritte oder Verhaftungen gibt es in diesem Fall keinerlei Anlass.

Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ist mit dieser Gesetzgebung bei weitem nicht abgeschlossen. Die SPD wird weiterhin Gespräche – auch mit der Netz-Community – führen und darüber beraten, wie diesem ekelhaften Verbrechen effektiver das Handwerk gelegt werden kann – nach Möglichkeit ohne eine Sperrinfrastruktur im Internet. Genauso wenig wie ich Gegnern des Gesetzentwurfes unterstelle, sie würden sich zu Handlangern von Pädophilen machen lassen oder Kinderpornographie nicht bekämpfen wollen, lasse ich mir unterstellen, ich sei für eine Zensur des Internets.

Am 27. September entscheiden Sie darüber, ob nach einer Evaluierung des Gesetzes die notwendigen Änderungen erfolgen können bzw. die Regelung ausläuft oder ob CDU und CSU die Gelegenheit bekommen das Gesetz so zu verschärfen, wie z.B. Herr Bosbach sich dies vorstellt. Die SPD wird dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt – auch wenn Sie sich das vielleicht derzeit nicht vorstellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner