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Elke Brunnemer
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Frage von Michael W. •

Frage an Elke Brunnemer von Michael W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Brunnemer,

im Rahmen eines Vorgriffstundenmodels soll die Unterrichtszeit für alle Lehrerinnen und Lehrer unter 40 Jahren um eine Stunde erhöht werden. Diese Stunde soll dann später (ab 50 Jahren) rückvergütet werden, so dass man in späteren Dienstjahren weniger stark belastet wird.

Mich würde interessieren, ob folgende Punkte ausreichend bedacht wurden:

1. Dem Vorschlag liegt die Annahme zugrunde, dass die Leistungsfähigkeit im Laufe des Alters abnimmt. Das ist richtig. Leider vergisst der Vorschlag aber die Entlastungseffekte, die ebenfalls im Laufe des Alters eintreten. Sie als Lehrerin können mir sicher zustimmen, wenn ich sage, dass man nach einigen Jahren im Beruf
a) Unterricht effizienter vorbereitet
b) ich auf ein Archiv zurückgreifen kann, das Arbeit spart
c) auf schwierige Situationen routinierter und damit weniger kräftezehrend reagiert wird.
Berufsanfänger hingegen fangen bei (nahezu) Null an. Gerade diese werden aber durch die Vorgriffsstunde zusätzlich belastet. Routinierte, ältere Kollegen hingegen entlastet.

2. Berufsanfänger sind bereits extra belastet worden. Jeder zahlt in den ersten drei Jahren 4% Absenkungsbeitrag. Das entspricht ca. 150€ monatlich, oder eine Stunde Deputatsentlastung.

3. Junge Lehrer werden nicht nur beruflich maximal gefordert, sondern auch im privaten Bereich. So stehen in dieser Zeit meist ein Umzug oder Hausbau (am Dienstort) an, die Familienplanung möchte und soll auch vorankommen. Diese Effekte nehmen aber über die Jahre ab, so ist sicher davon auszugehen, dass ein Lehrer jenseits der 50 im privaten Bereich geordnetere Verhältnisse hat, als ein 28 jähriger Berufsanfänger.

4. Falls man sich im Alter überfordert fühlen würde, bleibt immer noch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Ein älterer Lehrer hat bis zu 1000€ mehr als ein junger Lehrer - bei gleicher Arbeit.

Wäre es daher insgesamt nicht logischer, die Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren von der Vorgriffsstunde auszunehmen? Danke.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

herzlichen Dank für Ihre Mail und ihre Frage. Sehr gerne möchte ich Ihnen zum Thema Vorgriffstundenmodel nähere Informationen geben. Bitte teilen Sie meinem Büro unter Elke.Brunnemer@cdu.landtag-bw.de Ihre vollständige Anschrift und persönliche Mailadresse mit, damit ich mich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Möchten Sie sich zu aktuellen Themen der CDU-Landtagsfraktion informieren, besuchen Sie einfach unsere Internetseite. Unter http://www.cdu.landtag-bw.de
können Sie alles über die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten erfahren.

Ich freue mich auf den persönlichen Austausch und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Elke Brunnemer MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.