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Elisabeth Scharfenberg
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Frage von Norbert R. •

Frage an Elisabeth Scharfenberg von Norbert R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Scharfenberg.

Warum muß der Vater alleine für den Barunterhalt für die Kinder aufkommen und wird wie ein lediger (kinderloser) besteuert.
Meine Ex-Frau und ich sind im öffentlichen Dienst. Sie bekommt alle kindbezogenen Vorteile alleine (z. B. Familienzuschlag, Kindergeld, Riesterrente, Freibeträge bei Zuzahlung in der Krankenversicherung,
Alleinerziehnenden-Steuerfreibetrag und vieles andere mehr) und diese werden nicht mit einem Cent auf den Unterhalt für die Kinder angerechnet (bei kleinem und mittleren Einkommen). Warum?
Es heißt doch, daß die Mutter für den Betreuungsunterhalt und der Vater für den Barunterhalt aufzukommen hat. Warum bekommt dann der Vater nichts von den kindbezogenen Leistungen?
Haben Sie schon einmal nachgerechnet, was einem 3-fachen Vater, der schwerbehindert und deshalb nicht mehr arbeitsfähig ist, im Verhältnis zu den Kinden zum Leben bleibt? Jedes der Kinder (bzw, das bekommt ja die Mutter) hat mehr zum Leben, weil die Kinder keine Versicherungen und Miete zahlen brauchen (wohnen kostenlos im Haus des Vaters). Finden Sie das gerecht?

Und warum wird bei der Beamtenpension (bzw. Frührente) der aktuelle
Monatsbetrag im Versorgungsausgleich berücksichtigt, Dieser ist natürlich viel höher als bei einer Altersrente (-pension). Die Ex-Gattin kann noch viel höhere Ansprüche selbst erwerben, der Frührentner (-pensionist) nicht. Sie erhält also eine viel höhere Altersrente, und die nur durch den ungerechten Versorgungsausgleich. Finden Sie das gerecht?

Warum werden Zusatzversorgungen im Öffentlichen Dienst nur mit einem Bruchteil ihres Wertes im Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Meine Ex-Gattin hat einen Anspruch von ca. 160 Euro aus der Ehezeit, aber es werden nur ca 45 Euro im Versorgungsausgleich angerechnet. Finden Sie das gerecht?

Finden Sie gerecht, daß beim Sorgerecht die Mutter einfach behaupten kann, sie könnte mit dem Vater nicht reden und deshalb das alleinige Sorgerecht bekommt?

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Roth

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