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Elisabeth Jeggle
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Elisabeth Jeggle von Gerhard R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Jeggle,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Der von Ihnen genannte Entwurf der Berichterstatters Silvestris liegt inzwischen vor und sieht in allen Punkte eine Verschlechterung für die Saatgutvielfalt gegenüber dem schon problematischen Kommissionsvorschlag vor:
- Streichung der Nischen für Kleinunternehmen
- Wegfall der Zulassung von „heterogenem Material“, womit Vielfaltssatgut der Boden entzogen wird
- Unterwerfung bäuerlicher Saatguthersteller unter die Verordnung
Werden Sie sich gegen diese Verschlechterungen wenden und die neue Intiative des Bundesrates vom 8.11. für mehr Vielfalt unterstützen?
Könnten Sie konkreter zu meinen Fragen vom 28.10. antworten?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Roth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roth,

die Frist zum Einreichen von Änderungsanträgen ist nun abgelaufen und gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über die von mir unterstützten Anträge.

Zunächst fordere ich in einem Änderungsantrag, gemeinsam mit einigen EVP-Kollegen des Landwirtschaftsausschusses, den Kommissionsvorschlag in seiner Gesamtheit zurückzuweisen. Wir haben in der EVP-Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsausschusses klar für eine Zurückweisung ausgesprochen. Die Neuregelungen würden einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie mit sich bringen und die Ausnahmen, etwa für kleine Unternehmen, sind nicht ausreichend. Die Regelungen zum Fortbestand der Nischenmärkte und für Landwirte, die Saatgut selbst erzeugen, sind ebenfalls nicht zufriedenstellend. Da diese Punkte für mich ausschlaggebend sind, halte ich die Zurückweisung des Kommissionsvorschlags derzeit für die beste Lösung.

Sollte sich für die Ablehnung des Vorschlags keine Mehrheit finden, haben wir Änderungen vorbereitet, um den Text zu verbessern und praxisgerechter zu gestalten. Untenstehend habe ich Ihnen die wichtigsten Änderungsanträge kurz zusammengefasst.

Zunächst musste klargestellt werden, dass ausschließlich die Weitergabe von Saatgut in kommerziellem Interesse unter die Verordnung fallen soll. Damit soll zweifelsfrei garantiert werden, dass Hobbygärtner keinesfalls unter die Verordnung fallen.

Erzeugung und Erhaltung von Saatgut durch Unternehmen sollte nicht durch diese Verordnung geregelt werden. Die Verordnung hat den Anspruch, bestehende Regelungen zusammenzufassen und zu vereinfachen. Die Erzeugung von Saatgut ist jedoch in den Richtlinien, die hier vereint werden sollen, nicht geregelt. Daher sollte dieser Bereich weiterhin getrennt betrachtet werden.
Nicht nur Unternehmen und Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen sind mit der von Saatgut befasst. Daher kann die Erhaltung nicht generell Gegenstand der Verordnung sein.

Personen und kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und (nicht wie von der Kommission vorgeschlagen "oder") mit einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sollen unter die Ausnahmeregelung bei den Registrierungsanforderungen fallen.

Außerdem fordern wir, dass es Ausnahmeregelungen oder eine Befreiung kleiner Unternehmen oder Privatpersonen von den Gebühren geben soll.

Wir wollen, dass die "Angabe der Ursprungsregion" bei den Angaben zu den Sorten nicht verpflichtend vorgeschrieben werden soll. In manchen Fällen ist die Ursprungsregion möglicherweise nicht bekannt, jedoch sollten auch diese Sorten erhalten werden können.

Im Abschnitt zu "Befriedigendem Wert für Anbau und/oder Nutzung" stellen wir in einem Antrag klar, dass es sich hier insbesondere um Sorten handelt, die für Klima- und Umweltbedingungen, regionale Märkte oder ökologischen Landbau von Bedeutung sind.

Wie bereits erwähnt ist unser vorrangiges Ziel, den Vorschlag als solchen zurückzuweisen. Sollte dies nicht gelingen werde ich mich dafür einsetzen, dass die oben genannten Punkte Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle