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Ekkehardt Wersich
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Frage von Keno R. •

Frage an Ekkehardt Wersich von Keno R. bezüglich Innere Sicherheit

Anlässlich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting möchte ich Ihnen einige Fragen zu Ihrer Position gegenüber dieser Initiative stellen.

Sind Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich von Messerverboten bekannt?

Halten Sie weitere restriktive Verbote überhaupt für durchführbar? Ich bitte Sie, dabei auch zu berücksichtigen, dass zunehmend Personal bei der Polizei abgebaut wird.

Messer stellen grundsätzlich nur das Tatmittel dar; und man wird nie alle Tatmittel verbieten können.

/Sehr/ restriktive Messerverbote in Großbritannien haben nachweislich keinen Effekt auf die Kriminalitätsstatistik; in der Schweiz wird demnächst das Waffengesetz wieder aufgelockert, und Österreich beispielsweise hat mit einer recht liberalen Messerpolitik überhaupt keine Probleme.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roskan!

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in der Bundesrepublik sind mir im groben bekannt. Soweit andere Länder lockerer oder liberaler mit Waffen umgehen, stößt der Einfluss der örtlichen Interessenvertreter bei der Bevölkerung nicht unbedingt auf Wohlwollen. Großbritannien erklärt, keinen statistisch relevanten Zuwachs an Gewaltkriminalität mit Messern verzeichnet zu haben.

Ich stimme Ihnen zu, dass nicht alle möglichen Tatmittel verboten werden können - das will im übrigen ja auch niemand.

Es muß aber Möglichkeiten geben, temporär auffällige Waffen von Täterpersonen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ob diese, wie Berlin sich das vorstellt, als weitere - in der entsprechenden Anlage des Bundeswaffengesetzes - verbotene Waffen aufgeführt oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden, bleibt abzuwarten.

Hamburg jedenfalls hat sich mit seiner damaligen Bundesratinitiative und der daraus resultierenden Waffentrageverordnung dafür entschieden, wenn nötig, d.h. nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, einzelne Gebiete in Hamburg und die dort verwendeten Tatmittel mit einem Trageverbot zu versehen. Im Zusammenspiel mit dem in das Hamburger Polizeirecht eingeführten Instrument der lageabhängigen Kontrollen, ist eine effektive Umsetzung des Waffentrageverbots gewährleistet. Dieses Trageverbot halte ich wie hier beschrieben in Hamburg für durchsetzbar - dagegen ist mir der von Ihnen beschriebene Personalabbau bei der Polizei nicht bekannt.

Die Verordnung erlaubt einen flexiblen Umgang mit Waffenmissbrauch. Denn sind die Voraussetzungen für ein Waffentrageverbot innerhalb eines Gebietes nicht mehr vorhanden, so entfällt dieses und die Tatmittel gelten nicht mehr als verbotene Waffe, sondern unterliegen wieder dem Bundeswaffengesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehart Wersich