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Ekin Deligöz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Josef H. •

Frage an Ekin Deligöz von Josef H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Deligöz,

seit Beginn dieses Jahres gibt es für Geringverdiener auf Antrag einen Zuschuss für das Kindergeld. Dies ist im Grunde genommen auch gut so. Es kommt jedoch häufig vor, dass Antragsteller einen ablehnenden Bescheid bekommen, da sie zu wenig verdienen bzw. ihr Vermögen zu gering ist um einen Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben. Diese Personengruppe wird auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwiesen. Möglicherweise bestünde da ja ein Anspruch.
Einmal abgesehen davon, dass solch ein Bescheid wie ein Schlag in´s Gesicht bei der arbeitenden Unterschicht ankommt, hat der Geringverdiener jetzt zwei Möglichkeiten:
1. er behält seinen Stolz, da er nicht einsieht, weshalb er – obwohl er Arbeit hat – zum Arbeitsamt gehen soll, und verzichtet auf den Zuschuss
2. er springt über seinen Schatten, beantragt Arbeitslosengeld II – obwohl er ja eigentlich Arbeit hat - und wird damit in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen und bereitet dem Arbeitsamt noch unnötig Arbeit, die jene besser für die Menschen ohne Arbeit aufwenden sollten

Was haben Sie sich bei dieser Regelung gedacht und soll diese Regelung beibehalten werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Högl,

die Einführung des Kinderzuschlages im Arbeitslosengeld II (Alg II) halte ich für einen richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt. Richtig deshalb, weil ein neues Instrument zur zielgenauen Bekämpfung von Kinderarmut etabliert worden ist. Der Grundansatz des Kinderzuschlages besteht darin, dass gering verdienende Eltern, deren Einkommen für sie selber, aber nicht vollständig für den Unterhalt ihrer Kinder ausreicht, nicht ins Alg II rutschen sollen. Das begrüßen wir. Die einzelnen Regelungen zum Kinderzuschlag sind jedoch zu kompliziert und restriktiv, so dass weniger Familien als prognostiziert die Leistung erhalten. Dies liegt u.a. an der Verordnung über die Einkommensgrenzen für den Leistungsbezug. Aus diesem Grund wollen wir den Zuschlag hin zu einer Kindergrundsicherung weiterentwickeln. Die Bundesregierung hatte bereits vor der Entscheidung für Neuwahlen angekündigt, nach einer ersten Evaluation Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu prüfen. Im Grundsatz teile ich Ihre Kritik. Bündnis 90/Die Grünen haben die Forderung nach Ausbau des Kinderzuschlages explizit in ihr Wahlprogramm geschrieben. Es ist bedauerlich, wenn sich jemand sich in seinem Stolz verletzt sieht, der als Erwerbstätiger beispielsweise für eine Leistung für ein Familienmitglied zum Job-Center gehen muss. Bei Ablehnung des Kinderzuschlages bekäme das Kind eine ergänzende Leistung im Rahmen des Args II, das sog. Sozialgeld. Das ist allerdings überhaupt nicht ehrenrührig. Darauf besteht einen Anspruch, ebenso wie es (auch für Erwerbstätige) einen Anspruch auf andere Transferleistungen gibt, zum Beispiel auf Wohngeld. Auch ist es nicht so, dass jemand in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen wird, weil sein Kind eine Leistung nach dem Arg II bezieht. Dennoch: die Weiterentwicklung des Kinderzuschlages ist notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ein Deligöz

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